Das Brüsseler Imperium agiert mal wieder im Auftrag der Konzerne

28.11.2023 Personenbezogene Daten: bessere Portabilität und sicherer Austausch
 
ᐅ Ein europäischer Gesundheitsdatenraum, der den Bürgern das Recht einräumt, grenzüberschreitend auf Rezepte, Bilder und Labortests zuzugreifen.
ᐅ Aggregierte Gesundheitsdaten, die zu Forschungszwecken geteilt werden sollen, z.B. in Krebs und seltene Krankheiten.
ᐅ Starke Datenschutzmaßnahmen für den Austausch sensibler Daten.
 
Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), der es den Bürgern ermöglicht, ihre persönlichen Gesundheitsdaten zu kontrollieren und den sicheren Austausch für Forschungs- und altruistische (d.h. Gemeinnützige) Zwecke zu erleichtern, einen Schritt vorwärts mit der Annahme eines Entwurfs eines Standpunkts des Parlaments durch die Ausschüsse für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
 
Die Abgeordneten nahmen den Bericht am Dienstag mit 95 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen an.
Quelle: europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231127IPR15422/personal-health-data-better-portability-and-safe-sharing

 

28.11.2023 EU-Gesundheitsdatenraum: Patientenakte für alle, Opt-out bei Sekundärdaten
 
Mit dem Gesetz sollen relevante Daten wie elektronische Rezepte, Bilddaten und Labor-Ergebnisse über die verschiedenen Gesundheitssysteme der EU hinweg im Sinne der Primärdatennutzung portierbar werden. Dazu sollen alle Bürger eine europäische, elektronische Patientenakte erhalten. Das soll einen grenzüberschreitenden Austausch von Rezept- und Bilddaten sowie Labor-Tests ermöglichen.
 
Alle Ärzte werden dadurch verpflichtet, Daten aus der Behandlung ihrer Patienten in den EHDS zu übermitteln.
 
Zu den angenommen Änderungs- und Kompromissvorschlägen gehört beispielsweise, dass Patienten der Weitergabe von Sekundärdaten widersprechen können.
 
Zu Primärdaten zählen Informationen, die direkt von Patienten stammen, wie ihre persönlichen Angaben, medizinische Vorgeschichte, Symptome, Labor-Tests oder andere direkt von Gesundheitsdienstleistern erfasste Informationen.
 
Zu Sekundärdaten beziehungsweise Routinedaten gehören beispielsweise Abrechnungsdaten, Zusammenfassungen von Patientendaten, statistische Analysen oder Berichte über bestimmte Gesundheitsmuster, die auch in der Gesundheitspolitik genutzt werden.

 
„Der EHDS wird die Bürgerinnen und Bürger stärken, indem er die Gesundheitsversorgung auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene verbessert und den verantwortungsvollen Austausch von Gesundheitsdaten erleichtert und so Forschung und Innovation in der EU fördert“, sagt Tomislav Sokol, Berichterstatter im EU-Parlament.
 
Quelle: heise.de/news/EHDS-Patientenakte-fuer-alle-Weitergabe-von-Sekundaerdaten-nicht-verpflichtend-9542118.html

 
Erst-Info gefunden bei Corodok.de
 

Der Ausschuss für „bürgerliche Freiheiten“ „ermöglicht den Bürgern“ der Übermittlung von Sekundärdaten der Patientenakte zu widersprechen. Damit ist die von der Bundesregierung diskutierte generelle Opt-out-Möglichkeit hinfällig.
 
Falls jemand von euch mit dem Gedanken spielt, nächstes Jahr an der EU-Wahl teilzunehmen, nachfolgend ein paar Infos von Patrick Breuer (Piratenpartei):
 
Tweet von Patrick Breuer zur Patientenakte
 
Abstimmungsergebnis deutscher EU-Parlamentarier zur Patientenakte
 
Die „demokratischen“ Parteien erhalten nächstes Jahr hoffentlich alle einen kräftigen Tritt in den Hintern.
 
#JustMy2Cent

 

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