Der asoziale Charme der Bourgeoisie – Teil 2
Nachdem eine Bürgerinitiative kürzlich einen zweiten Eilantrag beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht hatte, teilte dieses am 08.05.2024 seine Entscheidung mit: abgelehnt. Der genehmigte Umfang der Unterkunft sei mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsehe, vereinbar, heißt es aus der 7. Kammer des VGs.