„Anwalt und Öffentlichkeit werden angebliche Beweise verheimlicht“

01.09.2026 Verdi unterwirft sich mit vollem Eifer dem Propagandakriegsrecht
 
Florian Warweg, Journalist der „Ostdeutschen Allgemeinen“, auf den der Beschluss der Berlin-Brandenburger dju-Mitglieder mit zurückging, verbreitete auf „X-Twitter“ den neuesten Newsletter der Organisation.
 
Der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.08.2026, der die „dju“- und „Verdi“-Bundesspitze auffordert, sich für die Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Dogru einzusetzen, wird darin nicht einmal erwähnt.
 
Auf Nachfrage des Magazins „Multipolar“ übermittelte ein Sprecher von Verdi eine Stellungnahme des „dju“-Bundesvorstands in Absprache mit dem „Verdi“-Bundesvorstand:
 
„Es ist fraglich, wie die anfangs im russischen Staatsmedien-Netzwerk platzierte Plattform des Betroffenen zuletzt finanziert wurde und ob es sich hier um unabhängigen Journalismus handelt. Nur dieser wird durch die Pressefreiheit geschützt. Der dju-Bundesvorstand sieht daher – auch in Abstimmung mit dem ver.di-Bundesvorstand – keine Veranlassung, seine Haltung in dieser Sache zu ändern.“
 
Der Vorstand von „dju“ und „Verdi“ will den Fall Dogru ausdrücklich nicht „als Pressefreiheitsfall“ einordnen und weist die Forderungen aus der „dju“-Landesfachgruppe zurück.
 
Die Begründung der Unterstützungsverweigerung für das Mitglied Dogru ist abenteuerlich.
 
Es gibt nicht im Ansatz eine Bestimmung im Grundgesetz, die die Pressefreiheit auf „unabhängige“ Medien und Journalisten begrenzen würde, was immer das bedeuten soll.
 
Hinzu kommt, dass trotz des seit über einem Jahr geltenden Grundrechtsentzugs immer noch „fraglich“ ist, wie Dogrus Medienplattform finanziert wird.
 
Es gibt also immer noch keine Beweise für Behauptungen, sie werde aus Russland finanziert (was nicht einmal illegal wäre).
 
Weiterlesen => norberthaering.de/propaganda-zensur/dju-dogru

 

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