Allgemeines Abrücken von bürgerfeindlichen Maßnahmen

08.12.2023 EU-Vorgaben für Immobilien: Sanierungspflicht für Gebäude vom Tisch
 
Die erzielte Einigung sieht nur noch die allgemeine Vorgabe vor, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich um mindestens 16 % bis 2030 und mindestens 22% bis 2035 zu senken. Zwar soll der Fokus auf den am bislang schlechtesten sanierten Gebäuden liegen, das Erreichen der Vorgabe liegt aber weitgehend in der Verantwortung der jeweiligen Mitgliedstaaten.
 
Auch sollen Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren, bis 2040 ersetzt werden. Ab 2025 darf der Einbau etwa einer Gas- oder Ölheizung nicht mehr finanziell gefördert werden. Möglich sind aber finanzielle Anreize zum Einbau einer Hybridlösung, wenn der Gaskessel etwa zusammen mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe betrieben wird.
 
Der Kommissionsvorschlag hatte in Deutschland für viel Aufregung gesorgt. Er sah eine verpflichtende Sanierung für die energetisch schlechtesten Gebäude vor. Die Bundesregierung hatte sich lange dafür ausgesprochen, im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz war sie aber davon abgerückt.

 
Quelle: n-tv.de/ratgeber/Sanierungspflicht-fuer-Gebaeude-vom-Tisch-article24587092.html
 

Ob das etwas mit den Wahltendenzen zu tun hat?

 

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