20.10.2026 Angriff aufs IFG: Keine Belege, nix, nirgends
Als Union und SPD im Juli bekanntgaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) faktisch abschaffen zu wollen, führten sie dafür zwei Gründe an:
Erstens würde das IFG die Sicherheit von Verwaltungsmitarbeitenden und der Bundesrepublik bedrohen. Und zweitens müsse man Bürokratie abbauen, die durch das Gesetz zu groß geworden sei.
Nur blieb die Regierung Belege für die beiden Behauptungen schuldig.
Wir fragten daher alle Ministerien an, auf welche Datengrundlage sich das Vorhaben stützt. Das wollte uns die Regierung nicht beantworten. Deswegen mussten wir vor Gericht ziehen.
Unsere Klage zeigt jetzt: Die Bundesregierung hat keinen Beleg dafür, dass das IFG wirklich aus den von ihr genannten Gründen reformbedürftig wäre. Keinen einzigen.
In Interviews hatten Regierungsmitglieder immer wieder behauptet, IFG-Anfragen würden anderen Staaten „in die Karten“ spielen und gezielt aus dem Ausland gesteuert. Außerdem würden Anfragen genutzt, um Anschläge vorzubereiten. Und schließlich würden die Anfragen die Behörden überlasten.
Nach unserem Eilantrag vor Gericht musste die Bundesregierung jetzt aber zugeben, dass es für all diese Behauptungen nicht einen einzigen Beleg gibt. Die gesamte Begründung für das Gesetzesvorhaben fällt in sich zusammen.
Erst als wir das Ministerium im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht verklagten, gab es schließlich zu, keine Belege zu haben. Das Gericht erlegte dem Ministerium daher auch die Kosten für das Verfahren auf.
Quelle: fragdenstaat.de/artikel/klagen/2026/10/keine-belege
– gefunden bei Transition-News.org
Als das Informationsfreiheitsgesetz im März in einem Eilverfahren eingeschränkt wurde, erklangen kurz danach schon die ersten Stimmen, dass die Begründung an den Haaren herbeigezogen sei.
Weiter hieß es, damit wolle die Bunderegierung nur erreichen, dass man sie nicht mehr mit unangenehmen Fragen belästige.
Wie es scheint, lagen diese Stimmen damit goldrichtig.
#JustMy2Cent