15.04.2026 Edelmetall im Zollfreilager: Steuerhammer beendet Vorteil für Anleger
Das „Bundesministerium der Finanzen“ hat mit einem kurzfristig versandten Schreiben vom 09.04.2026 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst – mit unmittelbarer Wirkung. Die Branche wurde davon vollkommen überrascht – wie Edelmetall-Händler gegenüber „Goldreporter“ berichten.
Im Kern geht es um § 4 Nr. 4b UStG. Bisher konnten Privatanleger Rohstoffe wie Silber oder Technologiemetalle im Zollfreilager erwerben, ohne dass Umsatzsteuer anfiel – solange die Ware nicht in den freien Verkehr überführt wurde.
Diese Praxis wird nun massiv eingeschränkt. Damit verändert sich die Attraktivität von Edelmetall-Zollfreilager für Privatanleger grundlegend.
Denn künftig gilt die Steuerbefreiung nur noch, wenn der Abnehmer selbst das Zollverfahren beendet – etwa durch Einfuhr oder Wiederausfuhr. Aber genau diese Voraussetzung erfüllen Privatanleger in der Regel nicht.
Damit werden entsprechende Käufe künftig umsatzsteuerpflichtig.
Gold ist von der Änderung nicht betroffen, da hier weiterhin die spezielle Steuerbefreiung greift.
Quelle: goldreporter.de/bmf-zollfreilager-umsatzsteuer-edelmetalle/news/257737
Kommentar von GranValora:
Diese Regelung ist nicht nur methodisch fragwürdig – sie ist strategisch kurzsichtig. Die erhofften Steuermehreinnahmen dürften ausbleiben: Denn Umsatzsteuerpflicht macht Investitionen in strategische Rohstoffe für Privatanleger unattraktiv.
Das Kapital wird nicht in Deutschland bleiben, sondern in ausländische Märkte abfließen – mit der Folge, dass auch die Versorgungssicherheit der deutschen Industrie geschwächt wird.
Ein fiskalischer Schnellschuss, dessen Kollateralschäden weit über die Steuereinnahmen hinausgehen.
Quelle: granvalora.de/aenderungen-des-umsatzsteuer-anwendungserlasses
Da auch ich einen Edelmetallsparplan habe, werde ich den diese Woche auf „nur Gold“ umstellen.
Von mir gibt es keinen einzigen Cent mehr als unbedingt notwendig!
#JustMy2Cent