„Bei unveränderter Zertifikate-Menge verpufft der Kohleausstieg wirkungslos“

09.06.2024 Habeck verzögert Kohleausstiegs-Bericht – Auswirkung auf Versorgungssicherheit unklar
 
Ein Schreiben vom 03.06.2024, das dem Handelsblatt vorliegt, zeigt, dass sich der Bericht zu den Auswirkungen des Kohleausstiegs verzögert. Kellner bittet darin um Verständnis. Der Bericht ist im Kohleausstiegsgesetz vorgeschrieben. Der Staatssekretär erklärt, das Ministerium plane, den überfälligen Bericht „im Frühjahr 2025“ vorzulegen.
 
Wenn der Bericht tatsächlich im Frühjahr 2025 erscheinen sollte, beträgt die Verzögerung fast drei Jahre. Paragraf 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes schreibt vor, dass die Bundesregierung erstmals am 15.08.2022 einen Bericht hätte vorlegen müssen. Dieser Bericht soll die Folgen des Kohleausstiegs „auf wissenschaftlicher Grundlage“ überprüfen. Um unerwartete Folgen für die Versorgungssicherheit und die Preisentwicklung zu vermeiden, sieht das Gesetz mehrere Überprüfungen vor.
 
Weitere Berichte sind für die Jahre 2026, 2029 und 2032 vorgesehen. Das Monitoring des Kohleausstiegs ist ein integraler Bestandteil des KVBG, das im August 2020 in Kraft trat und den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 regelt. Bereits eine Reihe von Kohlekraftwerken wurde auf Basis dieses Gesetzes stillgelegt.
 
Die bisherige Abschaltung von Kohlekraftwerken hat sich noch nicht messbar in einer Reduktion von CO₂-Zertifikaten im europäischen Emissionshandelssystem niedergeschlagen. Ziel der Bundesregierung ist es, CO₂-Zertifikate in dem Umfang dauerhaft vom Markt zu nehmen, in dem Kraftwerke auf Basis des Kohleausstiegs stillgelegt werden. Dies muss bei der EU-Kommission beantragt werden.
 
Bleibt die Menge der Zertifikate trotz des Kohleausstiegs unverändert, verpufft der Kohleausstieg wirkungslos.

 
Quelle: blackout-news.de/aktuelles/habeck-verzoegert-kohleausstiegs-bericht-auswirkung-auf-versorgungssicherheit-unklar
 

Noch etwas Habeck-Geschwurbel gefällig?

 

Das Ministerium teilte mit, dass man im Dezember 2023 fristgerecht die „Absicht zur Löschung von Emissionszertifikaten im Zusammenhang mit im Jahr 2022 im Zuge des Kohleausstiegs erfolgten Kraftwerksstilllegungen“ erklärt habe.
 
Das Ministerium erklärt, um die Menge an Zertifikaten zu bestimmen, die am Ende tatsächlich gelöscht werden soll, werde „die Netto-Minderungswirkung der stillgelegten Kraftwerke durch eine Strommarktmodellierung für die relevanten Kraftwerke ermittelt“.

 

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