Einzigartig: Ein Geheimdienst, der seine eigenen Bürger bespitzelt

03.04.2024 Machtrausch und Eitelkeit: Thomas Haldenwang und sein Kampf gegen die AfD
 
Verfassungsschutzpräsident Haldenwang tritt zum Interview in den Tagesthemen an. Es ist keine Seltenheit, dass der BfV-Chef in den Medien auftritt – und es geht natürlich um die AfD und den Kampf, den seine Behörde gegen die Partei führt.
 
In einer Rede kurz zuvor hatte er den großen historischen Bogen geschlagen, auf dem sein Selbstverständnis fußt – von der Zeit, in der der Nationalsozialismus die Macht ergriffen hatte, bis zu unserer heutigen Zeit. Er ist von Geschichte durchdrungen, so scheint es. Und sein Verfassungsschutz ist für ihn scheinbar geschichtliches Instrument:
 
„Das gibt es in kaum einem anderen Land der Welt; aber in Deutschland mit dieser einzigartigen Geschichte gibt es das“, sagt Haldenwang über seine Behörde, wie er es so oft sagt. Und Haldenwang genießt seine Rolle, seine Öffentlichkeit, seine Selbstdarstellung. Als Geheimdienstchef will er nicht im Verborgenen bleiben – sondern die Rolle des Demokratie-Wächters im Fernsehen spielen.
 
Er ist sich offenbar seiner historischen Verantwortung sicher – denn wir seien wieder an so einem Scheideweg, bejaht der Verfassungsschutz-Chef auf Nachfrage in den Tagesthemen. „Wir müssen uns die Geschichte vor Augen rufen“, erklärt der Haldenwang, spricht darüber, wie eine „rechtsextremistische Partei Deutschland in den Abgrund geführt hat“. „Wir haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, über verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären“.
 
Und das tut Haldenwang – auch, wenn die AfD noch gar nicht als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ gilt, wie er suggeriert. Dass Haldenwang es in seinem Eifer mit Normen und Grenzen nicht so genau nimmt, beweisen diverse juristische Siege der AfD über den politischen Beamten. Als Haldenwang beispielsweise den Europa-Parteitag der rechten Partei live im Fernsehen kommentierte und „einordnete“, mahnte ihn die AfD erfolgreich ab.
 
Schon 2021 war die Partei gegen den Verfassungsschutz erfolgreich gewesen. Damals war dem Amt gerichtlich untersagt worden, die Partei öffentlich als „Verdachtsfall“ zu bezeichnen – dadurch werde in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, urteilte das Verwaltungsgericht Köln damals. Beweis dafür, dass Haldenwang und sein Amt auch mal Grenzen von Seriosität und Recht schleifen, wenn es um den Kampf gegen die AfD geht.
 
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