25.10.2023 Statistik-Fälschung „gegen rechts“
„Die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie ist der Rechtsextremismus“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser im März 2022. Anlass war die Vorstellung des neuen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus – eines von vielen Projekten der Ministerin gegen die, glaubt man ihren Worten, aktuell größte extremistische Gefahr in Deutschland.
Der ARD-Faktenfinder widmete sich am vergangenen Wochenende der Frage: „Wie verbreitet ist Antisemitismus in Deutschland?“ – und erklärte mit Bezug auf Zahlen des Bundesinnenministeriums aus 2022, dass antisemitische Straftaten „hauptsächlich aus dem rechtsextremen Spektrum“ begangen würden.
Zwei Tage nach Veröffentlichung ergänzte das Faktenfinder-Team heimlich (ohne entsprechenden redaktionellen Hinweis): „Allerdings gibt es an der Kategorisierung der Straftaten bereits seit Jahren Kritik. Nach Angaben der ‚Frankfurter Allgemeinen Zeitung‘ will Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Daten daher zukünftig differenzierter erfassen.“
Wie die FAZ aus dem Bundesinnenministerium erfuhr, gebe es eine Vereinbarung zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, „fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich Rechts zuzuordnen, wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben.“
Diese „Sonderregel“ will Faeser nun streichen lassen. Dafür wolle sie sich „in den zuständigen Gremien“ einsetzen. Warum es die Vereinbarung überhaupt gegeben habe, wird vom Bundesinnenministerium kurios begründet: Die Regel sei „in der Vergangenheit angemessen gewesen, um sicherzustellen, dass antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten als solche erfasst und richtig zugeordnet werden.“
Faesers Vorhaben klingt sinnvoll – es bleibt jedoch ein großer Haken. Apollo Recherchen zeigen: Das Problem der irreführenden Erfassung antisemitischer Straftaten in der Statistik für politisch motivierte Kriminalität (PMK) vom Bundeskriminalamt ist bereits seit Jahren bekannt und wurde sogar mehrfach im Innenministerium problematisiert – dennoch hat sich offensichtlich bis heute nichts an der Praxis geändert.
Laut FAZ muss Faeser die Streichung der Sonderregel in der sogenannten „Arbeitsgruppe Qualitätskontrolle“ erwirken, an der Vertreter des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter teilnehmen. Diese trifft sich jedoch nur zweimal im Jahr. Mit einer aussagekräftigeren Statistik sei daher erst frühestens 2024 zu rechnen, zitiert die FAZ das BMI. Ob es am Ende tatsächlich zu der überfälligen Änderung kommt, darf angesichts der bisherigen verschleppenden Vorgehensweise durchaus bezweifelt werden.
Quelle: apollo-news.net/falsche-gefahr-von-rechts