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23.08.2023 Steuerzahler müssen für Clan-Anwälte zahlen
 
Der Juwelen-Coup im Grünen-Gewölbe im November 2019: Mitglieder des arabisch-stämmigen Remmo-Clans hatten die Dresdner Schatzkammer geplündert, klauten die Kronjuwelen von Sachsen-Herrscher August dem Starken (1670-1733).
 
Nach ihrer Festnahme in Berlin schloss die Justiz einen unsäglichen Deal mit den Kriminellen – für die Rückgabe der Rest-Beute (völlig ramponiert), kassierten die Clan-Mitglieder im Mai 2023 niedrige Haftstrafen am Dresdner Landgericht.
 
Den sechs angeklagten Mitgliedern des Remmo-Clans wurden für den Prozess zwölf Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Dies geschieht aufgrund des Umfangs des Verfahrens und der Höhe der zu erwartenden Strafe. Das Vermögen der Angeklagten spielte dabei keine Rolle.
 
Andreas Feron, Sprecher des Dresdner Landgerichts, zu BILD: „Pro Anwalt und Sitzungstag fallen etwa 1000 € Gebühren an, dazu kommen Fahrtkosten und gegebenenfalls Hotelübernachtungen. Man kann mit rund 15 000 Euro pro Sitzungstag rechnen.“
 
Heißt: Bei 47 Verhandlungstagen macht das 705.000 € – zahlbar aus der sächsischen Landesjustizkasse – also Steuergeld.
 
Der bestohlene Freistaat wollte aus Kostengründen im Strafverfahren gleich den Schadensersatz (gestohlene Juwelen, Einbruchsschäden am Schloss) mit verhandeln. Juristen nennen das Adhäsionsverfahren. Vorteil: Sachsen wollte sich so die kostspielige Zivilklage gegen die Clan-Mitglieder sparen.
 
Doch dann passierte das Unglaubliche: Richter Andreas Ziegel hatte in seinem Urteil Sachsen nur einen Schadensersatz dem Grunde nach zugesprochen, eine Festlegung der Höhe des Schadens wurde als zu aufwendig abgelehnt. Die Folge: das Gericht legte dem Freistaat die Gerichtskosten auf. Insider sehen darin eine schwere Panne des Gerichts.
 
Denn das heißt: Die zwölf Pflichtverteidiger könnten nun aufgrund der hohen Schadensersatzforderung (der Freistaat wollte 113,8 Mio. € = Versicherungswert) noch mal bis zu 2,42 Mio. € Anwaltsgebühren geltend machen. Wie BILD aus Justizkreisen erfuhr, hat bereits ein erster Remmo-Anwalt eine Teilrechnung von über 100.000 € eingereicht.
 
In Sachsens Staatsregierung herrscht darüber blankes Entsetzen. Wie BILD erfuhr, wolle man gegen jede Rechnung vorgehen – sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. Bei zwölf Anwälten drohen eine Vielzahl an Verfahren. Am Ende wird der Steuerzahler dafür zahlen müssen.
 
Da der Remmo-Richter sich nicht in der Lage sah, den Schaden anhand von Gutachtern zu beziffern, muss der Freistaat Sachsen Zivilklage einreichen. Drei Jahre hat er dafür noch Zeit.
 
Ein Insider zu BILD: „Eigentlich lohnt sich diese kostspielige Klage nicht, die Clan-Mitglieder gelten auf dem Papier als mittellos. Der Staat muss aber klagen, um nicht das Gesicht zu verlieren. Von denen sehen wir einmal aber keinen einzigen Cent.“
 
Statt Schadensersatz zu erhalten, muss der Steuerzahler noch draufzahlen: Wie hoch die Schlussrechnung einmal wird, ist aber noch nicht abzusehen. Nimmt man nur die bekannten Auslagen für die zwölf Pflichtverteidiger (705.000 €), die drohenden Anwaltskosten im Adhäsionsverfahren (2,4 Mio. €) und die zu erwartenden Anwaltsgebühren durch die Zivilklage (250.000 €), kommen rund 3,3 Mio. € zusammen.

 
Quelle: bz-berlin.de/berlin/steuerzahler-muessen-fuer-clan-anwaelte-blechen
 

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