Gelogen, getäuscht und verschwiegen

29.05.2023 RKI-Mail über fehlende Impfwirksamkeit wurde vor Impfpflicht-Abstimmung im Bundestag verschwiegen
 
Ein Bürger stellt eine Anfrage, wodurch eine E-Mail vom 23.03.2022 an die Öffentlichkeit gelangt.
 
Die E-Mail war vom RKI gerichtet an das Bundesministerium für Gesundheit. Der Inhalt ist brisant, auch wenn es eigentlich um die zu diesem Zeitpunkt herrschende Testverordnung ging, … „geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann.“
 
Interessant dabei: Der Inhalt der E-Mail wurde trotz dessen, dass er das Gesundheitsministerium erreichte, weder an die Bundestagsabgeordneten noch an die Bevölkerung weitergegeben. Zwei Wochen später stimmte der Bundestag über die allgemeine Impfpflicht ab. Die Duldungspflicht bei der Bundeswehr gilt noch immer und die für den Pflegebereich galt bis Dezember 2022.
 
Die Impfung schützt als weder vor Infektion noch vor Übertragung und trotzdem wurde die Bevölkerung weiter angelogen. Der Anwalt Siemund von MWGFD wendet sich mit der Bitte, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister weitergeleitet wurde, erneut an „FragdenStaat“. Falls nein, stellt sich die Frage, welches Glied der Kette versagt hat. Wieso widerspricht sich das RKI öffentlich weiterhin und spricht von einer Schutzwirkung, obwohl intern schon lange bekannt war, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht grundsätzlich verhindern kann.
 
Die fraktions- und parteilose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar übernahm die Aufgabe von Lauterbach und informierte mit ihrer Rede ihre Kollegen.

 
Quelle: corona-blog.net/2023/05/29/rki-mail-ueber-fehlende-impfwirksamkeit-wurde-vor-impfpflicht-abstimmung-im-bundestag-verschwiegen/
 

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