11.04.2023 EU-Vermögensregister ab 01.01.2024 – Das Bürokratiemonster wächst weiter
Das europäische Parlament kündigte in einer Pressemitteilung neue Maßnahmen gegen Geldwäsche(!) und Terrorismusfinanzierung(!) an. Was zunächst unspektakulär klingt, hat es in sich. So umfassen die geplanten Maßnahmen u.a. die Einrichtung eines EU-Vermögensregisters und die Herabsetzung der Obergrenze für Bargeldzahlungen.
Nach den von den Parlamentariern angenommenen Texten müssen Unternehmen wie Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptowährungen, Immobilienmakler und sogar auch Profifußballvereine die Identität und den Besitz ihrer Kunden überprüfen. Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, wollen die Abgeordneten Zahlungen an Personen begrenzen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Sie legen Obergrenzen von bis zu 7000 € für Barzahlungen und 1000 € für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten fest, wenn der Kunde nicht identifiziert werden kann.
Die für das Zentralregister zuständige Stelle hat das Recht, von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer Eigentümer erforderlich sind. Diese Informationen müssen auf dem neuesten Stand sein und den zentralen Meldestellen und zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Die Nichtbereitstellung genauer und angemessener(!) Daten für die Register wird sanktioniert. Die für die Zentralregister zuständigen Stellen sollen in der Lage sein, eine angemessene(!) Technologie zur Durchführung von Überprüfungen einzusetzen.
Darüber hinaus haben die Abgeordneten beschlossen, dass Personen mit berechtigtem Interesse, wie z. B. Journalisten und Hochschuleinrichtungen, Zugang zu den Registern erhalten sollen.
Das ist in meinen Augen der Gipfel dieser ohnehin schon an Unverschämtheit und Dreistigkeit kaum noch zu überbietenden Maßnahmen. Die haben „beschlossen“, dass Leute außerhalb der Justiz Einblick erhalten sollen. Und definieren nicht einmal, was „berechtigtes Interesse“ bedeutet.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben könnte die AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) von Unternehmen und Personen die Herausgabe von Dokumenten und anderen Informationen verlangen, mit richterlicher Genehmigung Vor-Ort-Besuche durchführen und bei wesentlichen Verstößen Sanktionen in Höhe von 500 000 bis 2 Millionen € oder 0,5% bis 1% des Jahresumsatzes verhängen – und bis zu 10% des gesamten Jahresumsatzes des verpflichteten Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr.
Quelle: willipedia.plattes.net/news/detail/eu-vermoegensregister-ab-01012024-das-buerokratiemonster-waechst-weiter
Ende März hatte ich den Artikel „Die Schlinge zieht sich immer weiter zu“ veröffentlicht. Nicht einmal zwei Wochen später folgte die Bestätigung. Aktuell soll das Ganze wohl auf 200.000,00 € begrenzt sein. Aber wie ich bereits schon des Öfteren „orakelte“: Keiner von uns soll sich einbilden, dass er von geplanten Maßnahmen, von wem auch immer die kommen, verschont bleibt. Die fangen bei den „Großen“ an und arbeiten sich dann nach unten durch.
#JustMy2Cent