Grüne Technologieoffenheit

04.04.2023 Verbot für neue Gasheizungen ab 2024: Ab wann auf die Wärmepumpe umsteigen?
 
Ab dem 01.01.2024 ist ein Einbau einer Öl -und Gasheizung nicht mehr möglich.
 
„Ziel des Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten“, heißt es in §1 des Gesetzentwurfes. Wie Prof. Ganteför in seinem sehenswerten Video zeigen konnte, bringt der Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe bei dem heutigen Stromerzeugungsmix allerdings keinerlei CO₂-Entlastung.
 
Da plant die Bundesregierung die Bürger nach Schätzungen des Gesetzentwurfs mit Kosten von 45 Milliarden in den nächsten fünf Jahren zu belasten und es ist eine CO₂-Mogelpackung? Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird den Belastungen der Bürger in den nächsten fünf Jahren Einsparungen in ähnlicher Höhe in den darauffolgenden 18 Jahren gegenübergestellt. Diese Milchmädchenrechnung funktioniert aber nur, wenn in den nächsten 20 Jahren die Strompreise sinken und die Gaspreise steigen. Wenn es umgekehrt kommt, zahlt der Bürger massiv drauf.
 
Nach dem Abschalten der Kernkraftwerke im April 2023 sollen ja im April 2024 noch 10.000 MW Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Nimmt man die Planungen der Bundesregierung ernst, etwa 20.000 MW Gaskraftwerke bis 2030 zu bauen, um die Blackout-Gefahr zu verringern, dann stellt sich eine noch viel drängendere Frage nach der Sinnhaftigkeit der grünen Energiepolitik dieser Bundesregierung.
 
277 TWh Erdgas werden in deutschen Haushalten zur Wärmeerzeugung eingesetzt (2022). Die Erdgasversorgung der Bürger soll mit der scheinheiligen Begründung wegfallen, dass man sich von Gasimporten unabhängiger mache (Energiesouveränität). Gleichzeitig plant die Bundesregierung einen großen Ausbau der Gasimporte in der gleichen Größe. Wer kann das dem Bürger erklären?
 
Aber – so wird eingewandt werden – die Gaskraftwerke sind doch Wasserstoff-ready! Hier hat der Bundeswirtschaftsminister in seiner Not, eine angebliche Technologieneutralität zu begründen, darauf hingewiesen, dass man ja auch Wasserstoffheizungen mit grünem oder blauem Wasserstoff einsetzen könne. Damit aber niemand auf dumme Gedanken kommt, hat er diese Option gleich selbst wieder in Frage gestellt. Den Wasserstoff würde es so schnell nicht geben und außerdem wäre der vier mal so teuer.
 
Ich schreibe das hier im Blog seit Jahren, dass Wasserstoff viermal so teuer wie Erdgas werden wird, und nun bestätigt der Wirtschaftsminister en passant, dass die Energiepläne der Bundesregierung Wolkenschieberei sind.
 
„Alle Möglichkeiten sind drin, also Fernwärmesysteme, Heizen mit biogenen Kraftstoffen, meinetwegen auch Wasserstoff, der im Moment nicht verfügbar ist. Aber wer darauf setzt – viermal so teurer, schätze ich mal ungefähr – bitte! Technologieoffen schließt eben auch mit ein, dass man sich teurere Heizsysteme aufbauen kann – und natürlich auch Wärmepumpen.“
 
Und was macht die CDU-Opposition? Spahn fordert eine Förderprogramm für den Umbau auf Wärmepumpen. Da wissen wir jetzt auch, wie eine CDU-geführte Bundesregierung mit den Bürgerinteressen umgehen würde.

 
Quelle: eike-klima-energie.eu/2023/04/07/das-waermepumpendesaster-von-fritz-vahrenholt/
 

Wärmepumpen oder Fernwärme? Wer nicht rechtzeitig umsteigt, muss mit Bußgeldern rechnen
Im noch aktuellen Gebäudeenergiegesetz sind schon Bußgelder für „vorsätzliche“ oder „leichtfertige“ Ordnungswidrigkeiten vorhergesehen. Wer etwa gegen die Frist- oder Wasserstoff-Vorschriften weiterhin einen fossilen Heizkessel betreibt, einbaut oder aufstellt, kann „mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden“. Niedrigere Strafen von bis zu zehntausend Euro sind etwa für die verpasste Inspektion oder einen nicht überreichten Energieausweis vorhergesehen.
 
Der neue Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums erweitert diese Bußgeldtatbestände um die neuen Verpflichtungen, zum Beispiel, dass ab dem 1. Januar 2024 nur noch alternative Heizungen mit einem Anteil der Erneuerbaren Energien von 65 Prozent eingebaut werden dürfen. Wer gegen diese Verpflichtung künftig verstößt, muss offenbar auch mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

&Nbsp;
Quelle: berliner-zeitung.de/news/verbot-fuer-neue-gasheizungen-ab-1-januar-2024-bundesregierung-will-verstoesse-bestrafen-li.334901
 

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