Zuteilung wie zu DDR-Zeiten

Habeck schafft Voraussetzung für Enteignung von Energieunternehmen
 
Mit einer Novelle des Energiesicherungsgesetzes will Robert Habeck Deutschland auf den Fall einer schweren Energiekrise vorbereiten. Der Gesetzentwurf sieht demnach unter anderem vor, dass das Bundeswirtschaftsministerium im Krisenfall Unternehmen, die kritische Energie-Infrastruktur betreiben, unter treuhänderische Verwaltung stellen oder im Extremfall sogar enteignen kann.

 

Die Grünen in einer Krise am Schalthebel unseres sensibelsten Wirtschaftszweiges. Was soll schon schiefgehen?

 

Die treuhänderische Verwaltung kann durch das Ministerium angeordnet werden, „wenn die konkrete Gefahr besteht, dass ohne eine Treuhandverwaltung das Unternehmen seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben nicht erfüllen wird und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“, heißt es im Gesetzentwurf.

 

Wenn ein Unternehmen „seine dem Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie dienenden Aufgaben“ nicht (mehr) erfüllen kann(!), werden Politiker das erst recht nicht schaffen. Die sind doch jetzt schon mit der Situation hoffnungslos überfordert.

 

Zur Vorbereitung auf den möglichen Fall eines Gas-Lieferstopps aus Russland will das Ministerium eine digitale Plattform einführen, auf der sich große Industrieunternehmen und Gashändler registrieren müssen. Auf Grundlage ihrer Daten soll im Ernstfall entschieden werden, wo Gas eingespart werden kann, und Abschaltungen sollen auch digital umgesetzt werden.

 

Unternehmen digital über eine Plattform abschalten? Durch Politiker? Man könnte meinen, da will jemand nach Jahrzehnten mit aller Gewalt doch noch den Morgenthau-Plan umsetzen.

 

Für den Fall einer Gasnotlage erwartet Bundesnetzagenturchef Klaus Müller Beschränkungen des Gasverbrauchs einzelner Privatpersonen bis hin zum Verbot von Saunen und Beschränkungen für große Singlewohnungen. „Ich glaube, dass das in einer Gasnotlage auf gar keinen Fall mehr zu rechtfertigen wäre“, sagte er der Wochenzeitung.

 

Energiezuteilung bei Privatpersonen! 👌
Aber das hatte ich am 23.03.2022 im Beitrag „Angebotsorientierte Versorgung“ ja schon prophezeit.

 
Quelle: epochtimes.de/wirtschaft/bundesnetzagentur-beschraenkungen-fuer-private-gasnutzer-moeglich-a3791645.html

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