Wir leben in der besten Demokratie aller Zeiten – Teil 2

06.06.2025 Niemand will zuständig sein: Wie Wagenknecht vom Bundestag vorgeführt wird
 
Wo auch immer das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ nach einer Anlaufstelle für eine Wahlprüfungsbeschwerde sucht, läuft es momentan gegen verschlossene Türen. Am 03.06.2025 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, zwei Anträge der Partei abgelehnt zu haben.
 
Bereits im März war das „BSW“ mit einem Eilantrag vor dem höchsten deutschen Gericht gescheitert, und auch im Bundestag werden die Zuständigkeiten gekonnt abgewiesen.
 
Das Ziel der Wagenknecht-Gruppe: eine Neuauszählung der Bundestagswahl – doch niemand scheint die Beschwerde so wirklich ernst zu nehmen. Dabei geht es um eine entscheidende Frage: rechtfertigt das knappe Ergebnis der Partei eine Neuauszählung?
 
Am 23.02.2025 hatte das „BSW“ mit 4,981% den Einzug in den Bundestag verpasst. Nicht einmal 9.500 Stimmen trennten die Partei von ein paar Sitzen im Plenum.
 
Dafür machte das Bündnis auch die Platzierung auf dem Stimmzettel verantwortlich, weil das BSW unter dem Bündnis Deutschland und zudem an einer Faltstelle platziert worden war.
 
Das Bundesverfassungsgericht hielt jedoch fest, dass die Anordnung hier festgelegten sowie an dem Zweitstimmenergebnis einer Partei bei der letzten Bundestagswahl und erst dann am Alphabet ausgerichteten Parametern folgt, wie es in Paragraf 30 des Bundeswahlgesetzes festgelegt ist.
 
Im zweiten Antrag bemängelte das BSW, dass es bei einem knappen Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde keine rechtlich gesicherte Möglichkeit der Einspruchserhebung gebe. Daraufhin verwiesen die Richter wie bereits im März auf das Verfahren im Bundestag.
 
Weiterlesen => apollo-news.net/wahlprufungsausschuss-nicht-erreichbar-wagenknecht-wird-vorgefuhrt

 

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