03.08.2023 EU-Parlament stimmt für strenges EU-Lieferkettengesetz
Mit dem Beschluss des EU-Parlaments vom 01.06.2023 hat nunmehr nach der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union die letzte am Beschlussverfahren beteiligte europäische Institution ihren Entwurf für eine europäische Lieferkettenrichtlinie – der „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ – beschlossen. Damit startet der Trilog zur Entscheidung über die finale Fassung des im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichneten EU-Lieferkettengesetzes.
Der Entwurf des EU-Parlaments zum europäischen Lieferkettengesetz reduziert den Schwellenwert, ab dem Unternehmen von den Pflichten umfasst sind, stufenweise über einen Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten auf 250 Mitarbeitenden und einen weltweiten Nettoumsatz von 40 Mio. €.
Ebenfalls umfasst sind Nicht-EU-Unternehmen, die einen Umsatz von 150 Mio. € innerhalb der EU erzielen. Nach dem LkSG fallen seit dem 01.01.2023 derzeit lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer unter den Anwendungsbereich des Gesetzes – ab dem 01.01.2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmer.
Quelle: pwc.de/de/nachhaltigkeit/eu-parlament-stimmt-fuer-strenges-eu-lieferkettengesetz-csddd.html
16.09.2023 Habeck will Unternehmen bei Lieferkettengesetz entlasten
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will Unternehmen in Deutschland bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes entlasten. Der Grünen-Politiker schlägt vor, Berichtspflichten aus dem nationalen Lieferkettengesetz so schnell wie möglich auszusetzen – damit die Firmen dann nur nach europäischem Recht berichten müssen. Auf EU-Ebene ist ebenfalls ein Lieferkettengesetz geplant.
Um die Berichtspflichten aus dem nationalen Lieferkettengesetz so schnell wie möglich auszusetzen, damit die Firmen nur nach europäischem Recht berichten müssen, arbeite die Bundesregierung an guten Lösungen. „Pragmatismus steht hier an erster Stelle“, so Habeck.
Zu Jahresbeginn war das deutsche Lieferkettengesetz war zu Jahresbeginn in Kraft getreten.
Quelle: faz.net/aktuell/wirtschaft/habeck-will-unternehmen-bei-lieferkettengesetz-entlasten-19178845.html
EU CO2-Grenzausgleich ab 01.10.2023 in Kraft
Der „Carbon Border Adjustment Mechanism“ soll das EU-Emissionshandelssystems ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. So soll „Carbon Leakage“ verhindert werden, das durch das höhere klimapolitische Ambitionsniveau der EU im globalen Vergleich entsteht.
Der Rat der EU hat am 25.04.2023 dem EU CO2-Grenzausgleich zugestimmt. Für Importe der unten angegebenen Waren muss zukünftig die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgeglichen werden. Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Der CBAM berücksichtig sowohl die Treibhausemissionen, die unmittelbar bei der Erzeugung von Produkten entstehen, als auch indirekte Emissionen, die durch die Herstellung von Vorprodukten oder den zur Produktion benötigten Strom entstehen. Zunächst soll er nur auf die folgenden Güter angewendet werden, die ein hohes Potenzial für Carbon Leakage bergen: Aluminium, Eisen, Stahl, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und Zement.
Die Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder tritt am 01.01.2025 in Kraft. In der Übergangsphase bis Ende 2025 müssten die Emissionen der importierten Güter aus den betroffenen Sektoren lediglich erfasst werden. Ab dem Jahr 2026 müssen Zertifikate kostenpflichtig erworben werden. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann auch die freien Zuteilungen sukzessive reduziert und proportional durch CBAM-Zertifikate ausgeglichen werden, bis sie Ende des Jahres 2034 vollständig wegfallen.
Quelle: ihk.de/gera/zoll-aussenwirtschaft/import-channel/bestimmungen-channel/import-co2-grenzausgleich-5772604
Da kommt davon, wenn man von Leuten regiert wird, die ihr Leben lang sehr großen Abstand zu produktiver Arbeit in der Wirtschaft hielten.