Von der Justiz hat der Bürger auch keine Hilfe zu erwarten

19.06.2024 Bundesarbeitsgericht: Altenpflegerin ohne Corona-Impfung verliert Lohnanspruch
 
Pflegeeinrichtungen durften im Corona-Jahr 2022 ungeimpfte ungespikte Beschäftigte ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 19.06.2024 in Erfurt in einem Fall, der sich um die Zeit vom 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dreht.
 
Nach einem weiteren Urteil durften die Einrichtungen außerdem den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter entsprechend anteilig kürzen. Abmahnungen stand allerdings das Grundrecht der Beschäftigten auf körperliche Unversehrtheit entgegen.
 
Nicht nur die Gesundheitsämter, sondern auch die Einrichtungen hätten den Nachweis verlangen dürfen. Das ergebe sich aus dem doppelten Zweck der Regelung, die Bewohner und Patienten von Gesundheitseinrichtungen zu schützen „und zugleich die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrecht zu erhalten“.
 
Dass es im Nachhinein Streit(!) um die Effektivität dieser Maßnahme gab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.

 
Quelle: epochtimes.de/gesellschaft/bundesarbeitsgericht-altenpflegerin-ohne-corona-impfung-verliert-lohnanspruch-a4750107.html
 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung