19.06.2024 Bundesarbeitsgericht: Altenpflegerin ohne Corona-Impfung verliert Lohnanspruch
Pflegeeinrichtungen durften im Corona-Jahr 2022 ungeimpfte nicht gentherapierte Beschäftigte ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am 19.06.2024 in Erfurt in einem Fall, der sich um die Zeit vom 16.03.2022 bis zum 31.12.2022 dreht.
Nach einem weiteren Urteil durften die Einrichtungen außerdem den Urlaubsanspruch der Mitarbeiter entsprechend anteilig kürzen. Abmahnungen stand allerdings das Grundrecht der Beschäftigten auf körperliche Unversehrtheit entgegen.
Nicht nur die Gesundheitsämter, sondern auch die Einrichtungen hätten den Nachweis verlangen dürfen. Das ergebe sich aus dem doppelten Zweck der Regelung, die Bewohner und Patienten von Gesundheitseinrichtungen zu schützen „und zugleich die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen aufrecht zu erhalten“.
Dass es im Nachhinein Streit(!) um die Effektivität dieser Maßnahme gab, stehe ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht entgegen.
Quelle: epochtimes.de/gesellschaft/bundesarbeitsgericht-altenpflegerin-ohne-corona-impfung-verliert-lohnanspruch-a4750107.html