Vertrauen Sie den Medizinmännern

Karl Lauterbach und Jens Spahn haben genug Impfstoffe gekauft, um alle Bundesbürger sieben Mal zu impfen. Bei vielen dieser Impfstoffe läuft demnächst die Mindesthaltbarkeit ab. Aber zum Glück hat Spahn daran gedacht, bis November 2022 alle möglichen hinderlichen Arzneimittel-Vorschriften für Corona-Impfstoffe außer Kraft zu setzen. Man glaubt kaum was dank dieser Verordnung alles geht.
 
Abgelaufene Corona-Impfstoffe dürfen also vom Impfstoff-Dagobert Lauterbach und beauftragten Stellen in Verkehr gebracht und verimpft werden.
 
Pharmaunternehmen haften nicht für schwere Impfschäden bei ordnungsgemäßem Gebrauch. Fachinformationen und Gebrauchsinformation müssen Corona-Impfstoffen ohnehin nicht beigeben werden.
 
Wenn aufgrund der vielfältigen Ausnahmen von Qualitätssicherung- und Prüfungsauflagen die Impfungen schwere Schäden verursachen sollten, haften weder Hersteller, noch impfende Ärzte oder Apotheker.

 
Quelle: norberthaering.de/news/medbvsv

 

Aber immerhin werden die Kühlketten nicht unterbrochen. Sagt zumindest das Bundesministerium für Gesundheit. Und die müssen es ja wissen.

 

Es ist enorm wichtig, die Kühlkette nicht zu unterbrechen, „sonst kann der Impf­stoff seine Stabilität und damit seine Wirksamkeit verlieren“, wie der Hersteller Biontech schreibt. Nicht nur bei der Lagerung, sondern auch beim Transport zu den Impfzentren und Apotheken. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit „installieren die Hersteller oder Logistikdienstleister an den Verpackungen Sensoren, die die Temperatur kontinuierlich messen.“ So soll die Kühlkette sichergestellt werden.
 
Der mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer ist hinsichtlich der Lagerung wahrscheinlich der anspruchsvollste unter den Impfstoffen. Er musste zunächst bei sehr niedrigen Temperaturen (rund minus 70°) transportiert und gelagert werden. Seit Mitte April 2021 darf er nun rund 4 Wochen bei Kühlschranktemperatur gelagert werden.
 
Bei einer Lagertemperatur von -90° bis -60° Celsius ist er 6 Monate haltbar. Nach dem Auftauen – und ungeöffnet – darf er maximal einen Monat bei 2° bis 8° Celsius gelagert werden. Oder maximal zwei Stunden bei bis zu 30° Celsius. Bei der Lieferung wird ein Merkblatt mitgeliefert, auf dem der Auftauzeitpunkt und das damit einhergehende Ende der Haltbarkeit vermerkt ist. Nachdem der Impfstoff einmal aufgetaut ist, darf er nicht wieder eingefroren werden. Ist er vorbereitet und verdünnt, muss er innerhalb von sechs Stunden bei 2° bis 30° Celsius verimpft werden.
 
Wenn der Impfstoff zu warm wird, beginnen sogenannte Degradationsprozesse, erklärte Leif Erik Sander, Immunologe an der Charité in Berlin. Das heißt, die im Impfstoff enthaltene mRNA werde nach und nach in kleine Stücke abgebaut. Nur mit den Stückchen können die Zellen im Körper aber keine Proteine des Erregers produzieren und damit auch keine Antikörper bilden. Je nachdem, wie lange der Impfstoff nicht entsprechend gekühlt werde, verringere sich die Wirksamkeit. „Von einer Gefährdung ist aber nicht auszugehen“.

 
Quelle: BR.de 21.07.2021

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