25.08.2023 Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an das Bundesministerium der Finanzen über die Sondervermögen des Bundes
Sondervermögen haben in der Haushaltswirtschaft des Bundes eine große finanzielle Bedeutung. Der finanzielle Umfang der bestehenden größeren Sondervermögen beträgt insgesamt rund 869 Mrd. €.
Ihr am 31.12.2022 noch vorhandenes Verschuldungspotenzial lag mit rund 522 Mrd. € bei etwa dem Fünffachen der im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 ausgewiesenen Kreditaufnahme.
Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, dass an die Errichtung aber auch die Weiterführung von Sondervermögen als budgetflüchtige Einrichtungen ein restriktiver Maßstab anzulegen ist.
Quelle: bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/sondervermoegen-volltext.pdf
17.09.2025 Kritik des Rechnungshofs: „Der Bund lebt über seine Verhältnisse“
„Wer plant, im Jahr 2026 fast jeden dritten Euro ‚auf Pump‘ zu finanzieren, ist von einer soliden Finanzwirtschaft weit entfernt“, kritisiert der Rechnungshof.
Neue Schulden seien nur ein kurzfristiger Ausweg und minderten Reformdruck. „In der mittleren Frist wird so ein Bundeshaushalt entstehen, in dem ein ganz erheblicher Anteil für Zinslasten gebunden ist“, warnen die Rechnungsprüfer. Es bestehe die Gefahr einer Schuldenspirale.
Der Bund müsse nachhaltig einsparen und sich auf seine verfassungsrechtlichen Kernaufgaben fokussieren. Subventionen müssten hinterfragt werden, Investitionen bräuchten Vorrang gegenüber reinen Ausgaben für Konsum.
„Die Bundesregierung muss die Ausgabenproblematik jetzt und strukturell angehen“, mahnen die Prüfer.
Quelle: tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesrechnungshof-gutachten-etat-2026-100.html
14.02.2026 Rechnungshof kritisiert Zweckentfremdung bei Sondervermögen
Das aus Schulden finanzierte Geld fließe anders als vorgesehen nicht allein in zusätzliche Investitionen, kritisierte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Kay Scheller, in der „WamS“. Es für Konsumausgaben im laufenden Haushalt einzusetzen, widerspreche dem Sinn dieser Mittel.
Einen Grund dafür sieht Scheller auch in strukturellen Mängeln. Das vorhandene Geld könne oft nicht wirksam eingesetzt werden, weil sich die Akteure in komplexen Verfahren häufig selbst im Weg stünden. Als Beispiel nannte er die unzureichende Digitalisierung.
Einsparmöglichkeiten im Bundeshaushalt sieht Scheller deswegen vor allem bei der Verwaltung. Zudem fordert er eine Überprüfung von klimaschädlichen Subventionen und Steuervergünstigungen.
Quelle: deutschlandfunk.de/rechnungshof-kritisiert-zweckentfremdung-bei-sondervermoegen-100.html
30.03.2026 Regierung übernimmt die Kontrolle über den Bundesrechnungshof
In Berlin ziehen Union und SPD die Kontrolle über den Bundesrechnungshof an sich und beschädigen damit ausgerechnet jene Behörde, die den Umgang der Regierung mit Steuergeld unabhängig prüfen soll.
Nach dem Ausscheiden des bisherigen Präsidenten Kay Scheller nach zwölf Jahren soll der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling neuer Präsident werden, während die SPD mit der früheren Bauministerin Klara Geywitz bereits den Vizeposten besetzt hat.
Der Vorgang trifft den Kern staatlicher Finanzaufsicht, weil damit beide Spitzenämter an Politiker der Regierungsparteien gehen.
Besonders brisant ist die Personalie Heveling, da er als enger Vertrauter von Kanzler Friedrich Merz gilt und noch aus dem aktiven Parlamentsbetrieb kommt.
Die Folge ist gravierend: Eine der letzten wirksamen Kontrollinstanzen des Bundes verliert sichtbar an Distanz zu genau jener Macht, die sie eigentlich überwachen muss
Quelle: blackout-news.de/aktuelles/regierung-uebernimmt-die-kontrolle-ueber-den-bundesrechnungshof