Und wieder einmal: Alles nur „zu unserem Besten“

Je tiefer man gräbt, um so größer wird das Loch, in das man sich übergeben kann.
 
Ich hatte – denke ich – an anderer Stelle bereits erwähnt, dass ich Podcasts überaus schätze. Falls nicht, dann tue ich das hiermit. Oft speichere ich die auf meinem Smartphone, um sie bei späterer Gelegenheit anzuhören. Manche auch mehrmals, um das eine oder andere Thema zu vertiefen. Meine Favoriten findet ihr auf der Seite „Immer interessant“.
 
Im letzten TKP-Podcast „Was tun mit dieser EU?“ fiel der Satz „Ab 24. Mai müssen Sie Ihre Kilometerstände vom Auto bei jedem Service an die EU melden, die das in einer Datenbank aufheben.“
 
Ich: „Wie bitte, was!?“, sofort danach gesucht und tatsächlich auch fündig geworden. Als erstes fand ich einen älteren Focus-Artikel vom 01.04.2021:

 

Seit dem 01.09.2020 gelten in der EU neue Abgas-Regeln. Daneben wirbt die EU-Kommission auch(!) mit einer neuen, effektiveren Überwachung der Autohersteller, mit der man einen neuen Abgas-Skandal verhindern wolle. Viele Autofahrer dürften allerdings gar nicht wissen, was das wirklich bedeutet:
 
Bei jedem Neuwagen werden bei jeder einzelnen Fahrt unter anderem Verbrauch, gefahrene Kilometer und Geschwindigkeit gespeichert und können seit dem 01.01.2021 an die EU-Kommission übermittelt werden. Und zwar nicht nur durch die Hersteller oder Behörden, sondern auch durch Direktübertragung im Fahrzeug. Die EU hat also nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit ein massives Überwachungssystem scharf geschaltet, denn es befindet sich bereits an Bord von Neuwagen.
 
Das ganze Ausmaß der Datensammelwut der EU-Behörden beschreibt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem August 2020. Das zehnseitige Papier mit dem Namen „Einzelfragen zur Überwachung des CO₂-Ausstoßes von PKW“ liegt FOCUS Online vor.
 
Die Überwachungstechnologie heißt OBFCM (On Board Fuel Consumption Monitoring). Sie speichert – als Hard- und/oder Software-Element – folgende Informationen: Kraftstoffverbrauch, zurückgelegte Strecke, Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs und des Motors sowie Fahrgeschwindigkeit.
 
Nach Januar 2021 darf kein Neuwagen mehr zugelassen werden, der nicht den EU-Verbrauchs-Spion an Bord hat. Die Daten müssen während des gesamten Fahrzeuglebens intern gespeichert werden, zudem muss laut Vorschrift jederzeit ein „standardisierter und unbeschränkter Zugriff“ ermöglicht werden.

 
Quelle: focus.de/auto/news/brisantes-gutachten-selbst-hybridfahrzeugen-droht-aus-eu-plant-totalueberwachung-bei-verbrauch-und-co2_id_12394141.html
 
Einen aktuelleren Artikel vom 03.04.2023 fand ich beim ADAC
 

Neues EU-Gesetz überwacht Kraftstoff- und Stromverbrauch
 
Seit Anfang 2021 müssen alle neuen Pkw eine „Überwachungseinrichtung für den Kraftstoff-/Stromverbrauch“ (OBFCM) an Bord haben. Doch wie einfach lassen sich diese Werte an aktuellen Fahrzeugen auslesen? Und welche Rechte hat der Autofahrer?
 
Verbrauchsdaten werden fürs ganze Autoleben gespeichert
Schlüsselnummer verrät, ob das Fahrzeug betroffen ist
Dem Auslesen der Daten kann widersprochen werden

 

Da wäre doch gleich die nächste Wette fällig, wie viele Autobesitzer überhaupt wissen, dass ihr Auto überwacht wird.

 

Ob das Auto OBFCM unterstützt, kann in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1 erkannt werden: Entscheidend ist dort die Emissionsschlüsselnummer „36AP“, die für die Abgasnorm „Euro 6d-ISC-FCM“ steht. Das Kürzel „FCM“ ist maßgebend und bedeutet „Fuel Consumption Monitoring System“.
 
Seit Januar 2021 sind die Fahrzeughersteller zur Erhebung der Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb sowie der Fahrzeugidentifikationsnummer (Vehicle Identification Number – VIN) verpflichtet. Dies kann entweder „over-the-air“ durch eine direkte Datenübertragung aus dem Fahrzeug per Mobilfunk erfolgen (dafür erarbeitet die EU-Kommission aktuell noch einen Durchführungsrechtsakt) oder durch Vertragshändler und Vertragswerkstätten im Zuge jeder Wartung oder Reparatur des Fahrzeug.

 

Bei dem Satz „Die EU-Kommission erarbeitet aktuell noch einen Durchführungsrechtsakt“ wird mir ja schon wieder ganz anders.

 

Ab 20.05.2023 soll die Datenerhebung und -übermittlung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung erfolgen. Ob das Auslesen auch tatsächlich funktioniert, hat der ADAC untersucht und im Autotestjahr 2021 43 aktuelle Benziner, Diesel und Plug-in-Hybride näher unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Daten konnten tatsächlich so einfach wie versprochen ausgelesen werden – und waren in hohem Maße stimmig.

 

Na, wenn das kein Grund zum Feiern ist, weiß ich auch nicht!

 

Diese Daten werden aufgezeichnet oder gespeichert (Lebensdauer)
Bei allen Fahrzeugen:
 
Kraftstoffverbrauch (Lebensdauer, in Litern)
Zurückgelegte Strecke (Lebensdauer, in Kilometern)
Kraftstoffdurchsatz des Motors (Gramm pro Sekunde)
Kraftstoffdurchsatz des Motors (Liter pro Stunde)
Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs (Gramm pro Sekunde)
Fahrzeuggeschwindigkeit (Kilometer pro Stunde)
 
Da die VIN als personenbezogenes Datum dem besonderen Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt, wurde dem Fahrzeughalter die Möglichkeit eingeräumt, einer solchen Datenerhebung/-übermittlung zu widersprechen. Allerdings: Klare Prozesse, wie dieser Widerspruch zu erfolgen hat, fehlen aber noch in der Durchführungsverordnung.

 
Quelle: adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/assistenzsysteme/obfcm/
 

Der Satz im ersten zitieren Absatz „Die EU wirbt auch mit einer neuen, effektiveren Überwachung der Autohersteller“, ist nicht nur ein Indiz, sondern wieder ein Beweis, wohin auch hier die Reise geht. Denn die Übersetzung lautet: Man nimmt den „Dieselskandal“ zum Anlass, um Autofahrer auszuspionieren. Etwas anderes verbirgt sich hinter der ganzen Sache nicht.
 
#JustMy2Cent
 
Meine Schüssel wird im Herbst 9 Jahre und ist bestens in Schuss. Die werde ich fahren, bis sie auseinanderfällt.

 

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