Und ein erneuter Bruch des Koalitionsvertrages

„Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.“ (Koalitionsvertrag Seiten 17/18)

 

17.04.2023 Bundesregierung: Innenministerium setzt sich bei Chatkontrolle durch
 
Die Bundesregierung lehnt Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation auf EU-Ebene nicht ab, obwohl das im Koalitionsvertrag steht. Das geht aus der gemeinsamen Position der Regierung zur geplanten EU-Verordnung hervor, die wir veröffentlichen. Der CCC kritisiert den Bruch des Koalitionsvertrags.
 
Doch Innenministerin Nancy Faeser will sich nicht daran halten. Immer wieder fordert sie, private Inhalte und Kommunikation zu durchsuchen.
 
Fast ein Jahr hat die Bundesregierung über die deutsche Position zur Chatkontrolle gestritten. Die FDP-Ministerien haben rote Linien formuliert, ohne die Deutschland der Verordnung nicht zustimmen kann. Die Minister hatten sich eigens deshalb zusammengesetzt, aber trotzdem nur wenig angenähert. Letzte Woche hat sich die Bundesregierung auf eine „gemeinsame Position“ geeinigt und diese „an den Rat der EU übermittelt“. Das bestätigt uns eine Sprecherin des Innenministeriums.

 
Quelle: netzpolitik.org/2023/bundesregierung-innenministerium-setzt-sich-bei-chatkontrolle-durch/
 

19.04.2023 Faeser setzt sich durch: Handys werden „anlasslos“ überwacht
 
Auch sogenannten „Netzsperren“ stimmte Faeser im Namen der Ampel gegenüber der EU zu. Das bedeutet, dass Nutzer bestimmte Internetseiten nicht mehr aufrufen können.

 
Quelle: jungefreiheit.de/politik/2023/faeser-handy-ueberwachung/
 
Dazu passt auch
 

19.04.2023 Buschmann will WhatsApp-Accounts wegen Hatespeech sperren
 
Die Verschärfung: Die bisherigen Instrumente des NetzDG werden massiv ausgeweitet und verschärft. Neu ist u.a., dass die Ermittlung von IP-Adressen jetzt auch für verschiedene Formen der Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglich ist. Als Beispiel nennt das Ministerium u.a. „Restaurantkritik: Schädigung durch wahrheitswidrige Nutzerkommentare„. Außerdem soll es bei „schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ gerichtlich angeordnete Accountsperren „für einen angemessenen Zeitraum“ geben.

 
Quelle: pleiteticker.de/exklusiv-buschmann-will-whatsapp-accounts-wegen-hatespeech-sperren/
 

Wird wieder mal keine Sau kein Schaf interessieren. Allerdings freue ich mich auf den Tag, an dem eine vernichtende Restaurantkritik verfasst wird, weil der im Mondschein gereifte Bohnenquark-Burger mit von Veganerinnen gezupftem Salat, von Buntmessern geteilten Tomaten und vegetarischer Soja-Kresse-Remoulade Scheiße geschmeckt hat keine Gaumenfreude war, und der/die/das transgenderfluide Restaurantbesitzer*_*in angepisst ist eins Restaurantinnehabendes in seins Gefühlen verletzt ist.
 

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