Sie pinkeln uns auf den Kopf und behaupten dann, es regnet

21.04.2023 Neue Verordnung ermöglicht EU-Kommission Ausrufung einer Pandemie wegen “gesundheitlichem Notstand”
 
Während alle Aufmerksamkeit der kritischen Öffentlichkeit dem Pandemievertrag und der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften für die WHO gilt, hat die EU-Kommission im vergangenen Herbst bereits eine Verordnung erlassen, die ihr die gleichen Maßnahmen ermöglicht. Eine der WHO ähnliche Gesundheitsdiktatur kann durch die EU-Kommission aus sehr weit gespannten Gründen eingerichtet werden.
 
Was steht drin?
Zunächst einmal geht es darum, dass die EU-Kommission eine „gesundheitliche Notlage auf Unionsebene“ feststellen kann. Wem da die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ in den Sinn kommt – es ist so ziemlich dasselbe, nur eben eine Stufe höher. Statt einer Nation ist nun die gesamte EU betroffen, wenn die Kommission dies wünschen sollte. Sie haben richtig gelesen: Im Gegensatz zu den Regelungen auf nationaler Ebene, wo die Parlamente, zumindest pro forma, der faktischen Entrechtung der Bevölkerung zustimmen mussten, kann dies auf EU-Ebene die Kommission nach Art. 23 Abs. 1 ohne parlamentarischen Vorbehalt tun.
 
Im selben Dokument ist auch von der Stärkung des „Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten“ (ECDC) die Rede. Auch hier geht es um eine verbesserte Überwachung im Krisenfall.
 
Das alles geschieht selbstverständlich nur zu unserer Sicherheit und die so gewonnen Daten werden auch ganz bestimmt nicht zu anderen Zwecken verwendet, davon können wir fest überzeugt sein – oder auch nicht.
 
Im selben Zusammenhang gehört auch die Einrichtung der „EU Health Taskforce“ angesprochen, einer Institution, die, laut eigener Aussage, folgende Ziele verfolgt:
 
„Ziel ist es nicht nur, ein größeres Gesundheitsnetzwerk zu schaffen und für Sichtbarkeit zu sorgen, sondern auch den Prozess der Politikgestaltung auf europäischer Ebene zu steuern und die Verbindung zwischen öffentlicher und privater Partnerschaft durch die Einbeziehung sektorübergreifender Interessengruppen zu stärken.“
 
Die ans Totalitäre grenzende Ausdehnung des Gesundheitsbegriffes hat zur Folge, dass eben dieser Gesundheit von allen Seiten Gefahr droht. Eine „schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahr“ kann, so Artikel 2 der Verordnung, aufgrund biologischer, chemischer, umwelt- aber auch klimabedingter Faktoren zustande kommen.

 
Kompletter Artikel (Lesezeit knapp 10 Minuten)
=> tkp.at/2023/04/21/neue-verordnung-ermoeglicht-eu-kommission-ausrufung-einer-pandemie-wegen-gesundheitlichem-notstand/

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung