„Reine Willkür“

20.05.2025 Was die Verhängung von Sanktionen gegen Thomas Röper bedeutet
 
Es hat sich bestätigt, dass die EU Thomas Röper (also mich, den Betreiber des Anti-Spiegel) auf die 17. EU-Sanktionsliste gesetzt hat.
 
Diese Sanktionen bedeuten laut dem „BESCHLUSS (GASP) 2024/2643 DES RATES“ der EU erstens, dass ich nicht mehr in EU-Länder einreisen darf. Für die Regelung gibt es eine Ausnahme, die lautet, dass die Bundesrepublik Deutschland selbst entscheiden darf, ob ich noch nach Deutschland einreisen darf.
 
Für alle anderen EU-Staate gilt für mich nun eine Einreisesperre.
 
Zweitens bedeutet das für mich laut dem Beschluss:
 
„Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum (von Thomas Röper) stehen oder von (Thomas Röper) gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.“
 
Und es bedeutet weiter für alle anderen Menschen:
 
„(Thomas Röper) dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.“
 
Im Klartext: Ich darf in die EU nicht mehr einreisen, all mein Vermögen in der EU wird mir entzogen und niemand darf mir Gelder zur Verfügung stellen.
 
Daher hier noch einmal der Hinweis, dass ich allen Spendern dringend rate, mir erst einmal nichts mehr zu spenden, weil sie sich damit der Umgehung von Sanktionen schuldig machen, was laut EU eine Straftat ist, wobei die EU bei Einführung dieser Straftat als Hinweis an die Mitgliedsstaaten, die das in ihre Strafgesetze implementieren müssen, geschrieben hat:
 
Weiterlesen => anti-spiegel.ru/2025/was-die-verhaengung-von-sanktionen-gegen-thomas-roeper-bedeutet

 

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