03.06.2025 Verwaltungsgericht Berlin untersagt Zurückweisung: Ein grüner Richter beschließt die fortgesetzte Selbstüberforderung
Im Rest Europas und der Welt wir das Juristensprichwort ironisch betrachtet: „Fiat Iustitia et pereat mundus“ – Es soll Recht geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde. Wie auch sonst!
In Deutschland allerdings scheinen Richter den Spruch ernst zu nehmen. Und wenn schon nicht die Welt, so kann doch zumindest Deutschland an der Justiz zugrunde gehen.
Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, mit der es die Zurückweisung von drei Somaliern verbietet, atmet jedenfalls eine derartige Hybris.
Das EU-Recht, das das Verwaltungsgericht in Berlin am 02.06.2025 gesprochen hat, ist das unbedingte Recht auf Zutritt nach Deutschland für jeden Asylbewerber, und zwar egal, was das für Deutschland bedeutet und egal, was die anderen EU-Länder tun.
In der Pressemitteilung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 02.06.2025 heißt es:
„Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden.“
In der unanfechtbaren Eilentscheidung geht es wirksam nur um drei Somalier (zwei Männer und eine Frau), die mit dem Zug aus Polen kommend am Bahnhof Frankfurt/Oder durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen wurden, von wo aus sie Beschwerde erhoben.
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Wo wir Grünen an die Schalthebel der Macht kommen,
werden wir nicht mehr verhandeln.
Quelle: Sandra Detzer – deutsche Politikerin – WELT 19.11.2021