01.02.2023 Sichere Versorgung mit Strom bis Ende des Jahrzehnts gewährleistet
Die Bundesnetzagentur hat die laufenden Planungen der Bundesregierung für den Umbau des Stromsystems zur Grundlage ihrer Analyse gemacht. Dazu gehören: Die erneuerbaren Energien werden entsprechend der Ziele des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und des novellierten Wind-auf-See-Gesetzes ausgebaut – bis 2030 werden die Erzeugungskapazitäten von Wind an Land, Wind auf See und Photovoltaik auf 360 GW Kapazität gesteigert. Gemäß des Netzentwicklungsplans werden die Übertragungs- und Verteilnetze ausgebaut. Laut Bericht ist das Stromsystem bei Umsetzung dieser Ziele sogar so robust, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet wäre, wenn 10 Gigawatt (GW) Erzeugungsleistung weniger im Markt sind.
Quelle: bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/02/20230201-sichere-versorgung-mit-strom-bis-ende-des-jahrzehnts-gewahrleistet.html
Woher, so stellt sich darüber hinaus die Frage, soll denn der Strombedarf hierfür kommen? Manfred Haferburg erläutert hierzu, dass „… ab sofort bis 2030 arbeitstäglich (!) fünf (!) neue Windräder der modernsten 5 MW-Klasse in Betrieb gehen. Dass ab sofort 1.200 Betonmischer täglich zu den Windrad-Fundamenten dieseln. Dass ab sofort 375 Sondertransporte mit den 80 Meter langen Windrad-Flügeln pro Monat über deutsche Straßen geleitet werden müssen. Das sind nur ein paar Beispiele, um die Unmöglichkeit der Lösung der Aufgabe zu illustrieren.“
Quelle: tichyseinblick.de/wirtschaft/gebaeudeenergiegesetz-austauschpflicht-fuer-heizungen/