23.02.2026 EU ignoriert eigene Urteile: Trotz Niederlage bleiben Sanktionen bestehen – Berlin schweigt
Es gibt ein Versprechen, das Vertreter der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz gebetsmühlenartig wiederholen: „Der gerichtliche Weg steht offen.“
Es klingt rechtsstaatlich, europäisch, beruhigend. Doch was geschieht, wenn Betroffene diesen Weg gehen – und gewinnen? Wenn sie nicht einmal, sondern dreimal vor dem Gericht der Europäischen Union obsiegen?
Die Antwort: nichts. Sie bleiben auf der Liste.
Der russische Unternehmer Dmitry Pumpyansky und sein Sohn Alexander, ein russisch-schweizerischer Doppelstaatsbürger, haben dreimal vor dem EuG gewonnen. Dreimal wurde ihre Sanktionierung für rechtswidrig erklärt und aufgehoben.
Dreimal hat der Rat sie anschließend erneut gelistet – mit minimal angepassten Begründungen, im Rahmen der halbjährlichen Verlängerungsverfahren. Deutschland hat jedes Mal zugestimmt.
Noch verstörender der Fall Maya Tokarewa: Die junge Frau wurde sanktioniert, weil sie die Tochter eines sanktionierten Geschäftsmanns ist. „Close family member“ – das ist die gesamte Begründung.
Das EuG hat diese Listung dreimal aufgehoben. Dreimal hat der Rat sie erneut auf die Liste gesetzt.
Was hier geschieht, hat einen Namen, den die deutsche Rechtstradition aus guten Gründen ächtet: Sippenhaft.
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