Ist Deutschland ein Parteienstaat oder eine Parteiendemokratie?

05.02.2024 AfD-Abgeordneter Lars Hünich fordert Abschaffung des „Parteienstaats“
 
Die Äußerungen des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Lars Hünich haben den Verfassungsschutz auf den Plan gerufen, nachdem er die Abschaffung des „Parteienstaats“ gefordert hat. Inzwischen hat der Abgeordnete selbst zu den Vorwürfen Stellung bezogen.
 
In der Sitzung des Innenausschusses sagte der Chef des Verfassungsschutzes, Jörg Müller: „Wir haben das ZDF-Video schon gesichert. Es ist eingeflossen in die Bewertung zur Einstufung der AfD. Weil wir es als Verstoß gegen die Verfassung bewertet haben, was Herr Hünich da gesagt hat: die Abschaffung des Parteienstaates“, teilte der Verfassungsschutz-Chef nach Bild-Informationen mit. Damit verstoße der AfD-Abgeordnete gegen Artikel 21 des Grundgesetzes, dem Parteienprivileg. „Dort steht eben drin, dass die Parteien am politischen Meinungsbildungsprozess des Volkes mitwirken.“ Wenn die Aussage Hüninchs zutreffe, wäre das „ein weiterer Baustein in unserer Sammlung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall“.
 
Tatsächlich ziehen Politikwissenschaftler eine feine Trennlinie, ob jemand von einem Parteienstaat oder einer Parteiendemokratie spricht. So hat sich beispielsweise schon vor Jahren der „Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag“ mit diesen Unterscheidungen beschäftigt. In dem Gutachten wird unter anderem der Politikwissenschaftler Richard Stöss, heute emeritierter Professor an der Freien Universität in Berlin, zitiert:
 
„Richard Stöss hebt hervor, dass der Begriff ‚Parteienstaat‘ auf eine staatsbezogene und parteizentrierte Willensbildung abhebe, während der Begriff ‚Parteiendemokratie‘ zum Ausdruck bringe, dass die Parteien zwar für den Prozess der politischen Willensbildung unverzichtbar seien, dass dieser aber nicht von ihnen monopolisiert werde und auch nicht allein auf den Staat gerichtet sei.“

 
Quelle: epochtimes.de/politik/deutschland/afd-abgeordneter-lars-huenich-fordert-abschaffung-des-parteienstaats-a4580164.html (Abo)
 

Solche Feinheiten interessieren unsere „Wertedemokraten“ einen feuchten Dreck. Hauptsache, man hat nach außen für die „Bürger mit Haltung“ einen weiteren Grund, die AfD als „Fall für den Verfassungsschutz“ zu brandmarken. Denn: Die im Titel genannte Frage dürfte für diejenigen, die sich nicht mehr der ständigen politisch-medialen Indoktrination aussetzten, offensichtlich sein.
 
#JustMy2Cent

 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung