26.02.2026 Selektives Kriegsrecht
Name, Adresse, Staatsbürgerschaft. Wenige Zeilen genügen, um missliebige Personen in der Europäischen Union rechtlos zu stellen. Das dafür betriebene Sanktionsregime gehört seit März 2014 zum Herrschaftsrepertoire Brüssels im Kampf gegen Russland.
Die betroffenen Personen verlieren den Zugriff auf ihre Konten und ihr Vermögen und werden in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Anfang 2026 sind es Tausende Personen und Organisationen, die auf solchen schwarzen Listen stehen. Solange es sich dabei um russische oder ukrainische Staatsbürger handelt, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in der EU haben, ist deren schiere Existenz nicht bedroht.
Doch seit 2022 und verstärkt seit Mai 2025 werden auch Bürger aus EU-Staaten und der Schweiz all ihrer Rechte beraubt. Die Folgen sind dramatisch:
Konten und Kreditkarten gesperrt, Vermögen eingezogen, Grenzübertritte verboten, am Aufenthaltsort vollständig blockiert. Hilfe von Verwandten oder Freunden wird als Sanktionsbruch strafrechtlich verfolgt.
Sämtliche Sanktionen der Europäischen Union erfolgen im Verordnungsweg ohne Vorladung, ohne Anklage, ohne Verteidigung und ohne Schuldspruch. Es sind außergerichtliche Erlässe, die vom EU-Rat beschlossen und von der Kommission exekutiert werden.
Die Vorwürfe reichen von „Kreml-Nähe“ bis „Informationsmanipulation“ und stellen keine rechtlich verwertbaren Straftatbestände dar. Brüssel erspart sich damit langwierige Gerichtsverfahren, die ohnedies keine Aussicht auf Erfolg hätten, und setzt stattdessen auf willkürliche Entrechtung von Gegnern und Kritikern.
Damit bringt die Europäische Union eine der wichtigsten demokratischen Grundsäulen zu Fall : die Gewaltenteilung. Rat und Kommission verkörpern Legislative, Exekutive und Judikatur in Personalunion.
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