Hauptsache, es wird jetzt dem „politischen Gegner“ geschadet

11.03.2024 Der Radikalenerlass 2.0 kommt – zuerst in Brandenburg
 
Die ganz große rot-schwarz-grüne Koaltion der radikalen Mitte im Brandenburg, die nach Umfragen im September allenfalls knapp eine Mehrheit der Sitze im Landtag erreichen wird, hat eine Gesetzesänderung angekündigt, die es der Regierungsbehörde Verfassungsschutz erlaubt, die Finanzen von regierungskritischen Bürgern und Organisationen auszuforschen und vor Verbeamtungen und bei Disziplinarverfahren gegen Beamte routinemäßig deren öffentliche Äußerungen zu bewerten.
 
Das ist mutig, denn die Kontrolle über diesen Apparat könnte an eine AfD-geführte Regierung gehen. Wahrscheinlich noch nicht nach den Wahlen im Herbst, aber vielleicht nach den übernächsten. Dann wird das Heulen und Zähneklappern groß sein.
 
Die Brandenburger Gesetzesnovelle weist sehr große Ähnlichkeit mit dem sogenannten Radikalenerlass von 1972 auf, der ebenfalls von einer SPD-gefüdhrten Regierung erdacht und dann in ganz großer Koaltion deutschlandweit eingeführt wurde. Er gilt nicht gerade als Sternstunde der Demokratie. (Darüber am Ende dieses Beitrags mehr.) Das ist wahrscheinlich der Grund, warum niemand in Brandenburg darauf Bezug nimmt.
 
Wie Tagesschau.de berichtet, sollen die Regierungs-Schlapphüte durch ein „gehärtetes“ Verfassungsschutzgesetz nicht mehr nur, wenn ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder „zu Hass und Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung“ aufgerufen wird, in die finanzielle Ausforschung einsteigen dürfen. Es soll schon genügen, wenn irgendjemand Maßgebliches meint, dass „die freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht sein könnte“. Sie muss also nicht einmal bedroht sein, es reicht, wenn sie bedroht sein könnte.
 
Weiterlesen => norberthaering.de/propaganda-zensur/brandenburg-verfassungsschutz
 

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