Hier war die ganze Zeit von der Scharia die Rede. Es gibt aber ganz viele Arten von Scharia. Unser Job hier ist, dafür zu sorgen, dass die Teile, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können, aber diejenigen nicht, die dies nicht sind.
(Omid Nouripour – Vorsitzender Bündnis90/ Die Grünen am 11.10.2018 im Bundestag)
Quelle: achgut.com/artikel/ein_wenig_scharia_ins_grundgesetz
Es gibt nur eine Scharia. Die Erklärung, mit welchen Teilen unseres Grundgesetzes die kompatibel sein soll, bleibt Herr Nouripour natürlich schuldig.
Die islamische Theologie betrachtet die Scharia als vollkommene Ordnung, die Frieden und Gerechtigkeit schafft. Sie gilt als Ordnung Gottes und darf daher prinzipiell nicht durch menschliche Gesetze ersetzt werden. Die Scharia gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (z.B. zum Ehe- oder Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (die Praktizierung der “Fünf Säulen”: Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). Der Ablauf des täglichen rituellen Gebets ist also ebenso wenig in das Belieben des Einzelnen gestellt wie der Abschluss eines Ehevertrags.
Quelle: igfm.de/die-scharia-eine-einfuehrung
Was auch uns über kurz oder lang drohen wird, erläutert der Artikel „Islamisierung und Kulturkampf: Frankreich ist bereits verloren“ sehr anschaulich.