Gesetz ist durch – für die Umsetzung sind andere verantwortlich

15.06.2023 Neue Heizregeln im Bestand erst ab 2028? Heizungsgesetz verwirrt – wir klären auf
 
Die Eckpunkte der Koalition sehen zwar vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll – doch was bedeutet das genau für den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen?
 
Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes, also die 65-Prozent-EE-Vorgabe, noch nicht gelten.
 
Die Frage der verwirrten Hauseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, die jetzt schon nach einer Alternative zur kaputten oder 30 Jahre alten Gasheizung suchen müssen, könnte man daher wie folgt beantworten:
 
Wird die neue Gasheizung noch in diesem Jahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut, darf sie offensichtlich noch sehr lange, spätestens bis 2045 fossil betrieben werden.
 
Sollte ein Ersatz für die kaputte Heizung erst im nächsten Jahr installiert werden und liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor – sprich, wird noch kein Fernwärmeanschluss geplant –, darf eine neue Gasheizung bis 2028 eingebaut werden, die auf Wasserstoff umrüstbar ist.
 
Liegt die kommunale Wärmeplanung bereits vor, hat man bei einer Heizungshavarie ab dem 01.01.2024 eine Übergangsfrist für die Fernwärme von drei Jahren. Bis dahin darf ebenfalls eine neue oder gebrauchte Gasheizung als Übergangslösung installiert werden.

 
Quelle: berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/gebaeudeenergiegesetz-neue-heizregeln-im-bestand-erst-ab-2028-heizungsgesetz-verwirrt-wir-klaeren-auf-li.358840
 

Woher günstiger „grüner“ Wasserstoff dann kommen soll, steht auch noch in den Sternen. Man sollte aber eher mit Mondpreisen rechnen. Auf die Fernwärme-Versorgung durch Städte und Kommunen würde ich allerdings nicht setzen. Die sind chronisch klamm und dürften den Ausbau innerhalb von 4 Jahren wahrscheinlich nicht erreichen. Außer, der Bürger wird entsprechend zur Kasse gebeten.
 
#JustMy2Cent

 

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