22.10.2024 Im Zweifel gegen den Bürger: Unrechtmäßige Meinungszensur durch „Trusted Flagger“ muss freigeklagt werden
Für die Umsetzung des „Digital Services Act“ der „Europäischen Union“ in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Sie ist dem Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck untergeordnet. Netzagenturchef Klaus Müller (ehemaliger Politiker der Grünen) erklärte am 01.10.2024 anlässlich der Ernennung des ersten Hinweisgebers:
„Plattformen sind verpflichtet, auf Meldungen von Trusted Flaggern sofort zu reagieren. Illegale Inhalte, Hass und Fake News können zügig und ohne bürokratische Hürde entfernt werden. Das hilft, das Internet sicherer zu machen.“
Der Leitfaden und eine Liste mit „unzulässigen Inhalten“ legt die Anforderungen an „Trusted Flagger“ fest. Dort wird definiert, welche Inhalte zur Löschung gemeldet werden sollen. Aus dem Dokument geht hervor, dass „Trusted Flagger“ keineswegs nur Meldungen entgegennehmen und gegebenenfalls an die Plattformen weiterleiten sollen. Vielmehr können und sollen die Organisationen auch aktiv auf die Suche nach Inhalten gehen.
Im Leitfaden ist auf den Seiten 14 bis 16 aufgelistet, welche Inhalte dabei gemeldet und gegebenenfalls entfernt werden sollen. Neben Kategorien wie Tierschutzverstöße, Verstöße gegen den Datenschutz oder Pornografie gibt es folgende Definitionen mit rechtlich schwammigen Unterpunkten:
Unerlaubte Rede
Diskriminierung/ Hassrede
Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs oder Wahlen
Ausländische Informationsmanipulation und Einmischung.
Informationsmanipulation mit dem Ziel, die Integrität / den Ausgang von Wahlen zu beeinflussen.
Nicht einvernehmliches Verhalten
Nicht einvernehmliche Nutzung von Bildern
Nicht einvernehmliche Inhalte, die Deepfake- oder ähnliche Technologien enthalten und die Merkmale/Eigenschaften eines Dritten nutzen
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Provokation oder Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die die öffentliche Sicherheit gefährdet
Gefahr für die öffentliche Gesundheit
Jede Rubrik lässt durch den Punkt „Andere“ erkennen, dass es sich um keine abschließende Auflistung handelt. Nicht weiter definierte Ergänzung oder Ausweitung sind demnach prinzipiell möglich.
Deutsche Übergründlichkeit impliziert auch der „Facebook“ Transparenzreport 2023. Demnach stellt Deutschland an den „Facebook“-Konzern Meta deutlich mehr Auskunftsanordnungen auf Basis des DSA als alle anderen gelisteten EU-Länder zusammen.
Zusammengefasst bedeutet das: Trusted Flagger entscheiden zwar nicht über Löschungen, melden allerdings an die Plattformbetreiber, die daraufhin eine Löschung vornehmen.
Betroffene Bürger müssen sich sodann an Gerichte wenden, wenn sie sich in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu Unrecht beschnitten fühlen.
Nach Antwort der Bundesnetzagentur sollen allerdings nur rechtswidrige Inhalte gemäß Strafgesetzbuch betroffen sein. Insofern wäre auch die Beweislast eines Strafprozesses anzuwenden, wonach es Aufgabe der Staatsanwaltschaft und später des Gerichts ist, den Sachverhalt zu ermitteln und den Tatvorwurf zu beweisen.
Bis von einem Gericht eine Schuld festgestellt wurde, gilt in unserem Rechtsstaat der Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Durch das Wirken der Trusted Flagger findet eine Löschung durch die Plattformbetreiber allerdings ohne gerichtliche Feststellung statt.
Staatsrechtler Prof. Ulrich Vosgerau ordnete für Epoch Times die Initiative der Bundesregierung dahingehend ein, dass diese in eklatanter Weise gegen Meinungsfreiheit und Zensurverbot verstoße:
„Nach der Konzeption des Grundgesetzes hat die Meinungsfreiheit Vorrang; wird hingegen geltend gemacht, dass bestimmte Inhalte verboten oder gar strafbar sind, so muss von denjenigen, die das behaupten, ein Gerichtsverfahren angestrengt werden“, so der Jurist.
Durch die Einführung von Trusted Flaggers – schon der Begriff „trusted“ solle zum Ausdruck bringen, dass die Anschuldigung angeblich per se „vertrauenswürdig“ sei, sodass die Meinungsfreiheit auch ohne Gerichtsurteil offenbar Nachrang habe – werde dies auf den Kopf gestellt, so Vosgerau.
„Denn der Sinn der Einführung der allgemeinen Internetzensur durch linke Gruppen ist ja, dass der Netzwerkbetreiber Äußerungen, die linke Gruppen zensurwürdig finden, schon aus Vorsicht unterbinden soll.“
Fake News sei letztlich nichts anderes als ein Kampfbegriff, so Publizist und Verfassungsrechtler Professor Arnd Dinger von der Hochschule Ludwigsburg. Er werde verwendet, wenn man versucht, unliebsame Meinungen aus dem politischen Diskurs zu verdrängen. „Was in Deutschland geäußert werden darf, wird alleine durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit bestimmt“, so der Jurist. Das versuche man auszuhebeln, indem man jetzt mit Begriffen wie Fake News agiert, „um eben eine zumindest sprachliche Legitimation zu haben, um etwas zu machen, das von der Verfassung nicht gedeckt ist. Ganz im Gegenteil. Etwas, was unsere Verfassung ja ganz bewusst verhindern möchte“.
Quelle: epochtimes.de/meinung/analyse/im-zweifel-gegen-den-buerger-unrechtmaessige-meinungs-zensur-durch-trusted-flagger-muss-jetzt-freigeklagt-werden-a4899209.html (Abo)
Trusted flaggers sollen auch solche Meinungen melden, die eine "negative Wirkung auf den zivilen Diskurs" haben, heißt es in einem Leitfaden von Kl. Müller. Darunter kann man jede missliebige Äußerung fassen. Das ist krass rechtswidrig u. der Einstieg in ein staatl. Zensursystem.
— Josef Franz Lindner (@JosefFLindner) October 10, 2024
Josef Franz Lindner – deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer
„Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen.
Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir.
Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“
Bärbel Bohley – deutsche Bürgerrechtlerin und Malerin
Quelle: 17juni1953.wordpress.com/2019/03/09/baerbel-bohley-das-staendige-luegen-wird-wiederkommen