Faesers Gummi-Paragraf

14.08.2024 Heimliche Hausdurchsuchungen: Faeser plant neues BKA-Gesetz
 
Um besser gegen Terrorismus vorgehen zu können, möchte das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser jetzt heimliche Hausdurchsuchungen durch das Bundeskriminalamt legalisieren. Das erfuhr das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus Sicherheitskreisen. Demnach bedarf es weitreichenderer Befugnisse für die BKA-Beamten, um weiterhin eine zentrale Rolle im Kampf gegen den internationalen Terrorismus in digitaler, aber auch in analoger Form zu spielen, so die Argumentation.
 
Das verdeckte Betreten von Wohnungen beeinträchtigt zudem das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, das in Artikel 13 des Grundgesetzes verankert ist. Wohnungsdurchsuchungen sind derzeit zwar auch mit richterlichem Beschluss möglich, davon erfährt die betroffene Person allerdings in der Regel – und das könnte sich nun ändern.
 
Auch Einzeltäter, die „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Bundes, eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören“ versuchen, können in den Bereich der terroristischen Kriminalität fallen, solange deren terroristisches Vorgehen mit Paragraf 129a belegt werden kann.

 
Quelle: apollo-news.net/heimliche-hausdurchsuchungen-faeser-plant-neues-bka-gesetz
 

Dann kann man doch bestimmt auch wunderbar Wohnungen von „Regimekritikern“ durchsuchen.
 
Damit wird ein weiteres unserer „verbrieften“ Grundrechte (die grundlegenden Rechte des einzelnen gegenüber dem Staat sind und alle staatliche Gewalt binden) geschliffen.
 
#JustMy2Cent
 
Dazu passt auch die Tweets von Alexander Kissler und Ulrich Vosgerau
 
Das Grundgesetz verbieten, um die Demokratie zu schützen

 

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