„Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule“

28.08.2026 Wegen Verfassungsschutz-Einstufung: Schule verbietet Schülerin AfD-Praktikum
 
Gina K. besucht die zehnte Klasse der Gesamtschule Otto Lilienthal in Königs Wusterhausen. Sie ist selbst Mitglied der AfD und der Jugendorganisation Generation Deutschland.
 
Gerade deshalb habe sie sich für ein politisches Praktikum interessiert. Sie habe wissen wollen, was etwa vor einer Sitzungswoche in einem Abgeordnetenbüro passiert.
 
Im Brandenburger Landtag wollte sie ihr Praktikum bei Dennis Hohloch absolvieren, den sie bereits persönlich kennt.
 
Münzenmaier wiederum hatte sie zuvor bei einer Fahrt des Bundespresseamts kennengelernt. Er sei ihr „bodenständig“ erschienen, sagt Gina  K.; auch deshalb habe sie sich für ein Praktikum in seinem Büro entschieden.
 
Die Schule lehnte den ursprünglichen Plan bereits im Juli ab. In einem Schreiben an die Eltern verwies der Schulleiter Erik Dorow auf den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.
 
Ein Schülerpraktikum sei eine schulische Veranstaltung. Praktika bei als gesichert extremistisch eingestuften Organisationen oder Parteien seien mit den Bildungszielen des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht vereinbar.
 
Kurz darauf änderte Brandenburg dann seine Regeln für die berufliche Orientierung an Schulen.
 
Seit August müssen außerschulische Partner nicht mehr als gesichert extremistisch eingestuft werden, sondern gelten auch dann als ungeeignet, wenn sie vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt werden.
 
Über die Eignung einer Praktikumsstelle entscheidet der Schulleiter.

 
Quelle: berliner-zeitung.de/article/es-genuegt-der-verdachtsfall-schule-verbietet-praktikum-bei-afd-abgeordnetem-10332528
 

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