21.03.2024 EuGH: Fingerabdrücke auf Perso rechtmäßig
Fingerabdrücke dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf Personalausweisen gespeichert werden. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden dabei trotzdem genügend geschützt, entschied das höchste europäische Gericht in Luxemburg.
Allerdings stütze sich die Verordnung, die die Speicherung regele, auf eine falsche Rechtsgrundlage. Deswegen erklärten die Richter sie für ungültig. Bis maximal zum 31.12.2026 darf die Verordnung aber noch wirksam sein, damit die EU genug Zeit hat, eine neue Verordnung mit der richtigen Rechtsgrundlage zu erlassen.
Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Dies sei allerdings gerechtfertigt, weil damit die Herstellung von gefälschten Ausweisen und Identitätsdiebstahl bekämpft werden könne.
Der Missbrauch soll erschwert werden. Nach dem Diebstahl eines Ausweises soll es nicht mehr so einfach sein, damit illegal in ein anderes Land zu reisen und dort im Namen des Besitzers oder der Besitzerin Straftaten zu begehen.“
Quelle: So ziemlich alle Konsensfabriken, die gegenseitig abschreiben.
2021 schrieb die TAZ:
„Was den deutschen Personalausweis angeht, ist er so schwer zu fälschen, dass es in der Regel gar nicht erst versucht wird. Das Innenministerium zählte laut Deutscher Welle in den vergangenen Jahren jeweils nur wenige Dutzend Versuche.“
Quelle: taz.de/Fingerabdruck-fuer-Personalausweis/!5786391
Ein Auszug aus der Webseite des Innenministeriums:
Die Speicherung des Fingerabdruckes dient nicht primär der Fälschungssicherheit des Dokumentes. Vielmehr soll bei Zweifeln über die Gleichheit der sich ausweisenden und der auf dem Lichtbild des Dokuments abgebildeten Person auch die unmittelbare Identitätsfeststellung möglich sein. Damit könnten auch die derzeit in Zweifelsfällen noch teilweise notwendigen und zeitaufwändigen Nachfragen bei anderen Behörden entfallen und dem Betroffenen eine zügige Weiterreise bzw. Nutzung der Freizügigkeit ermöglicht werden.
Nachdem bereits durch die Einführung differenzierterer, maschinell prüfbarer Sicherheitsmerkmale und besonderer Herstellungsmethoden die Fälschung oder Nachahmung der aktuell verwendeten Reisepässe erschwert wurde, berichten auf europäischer Ebene die zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden insgesamt über eine stark zunehmende Zahl von Verdachtsfällen, in denen echte Dokumente von anderen, ähnlich aussehenden Personen gebraucht werden. Ein solcher Identitätsmissbrauch kann jedoch nur dann schnell und sicher vor Ort festgestellt werden, wenn im Dokument die für jeden Mensch einzigartigen Fingerabdrücke gespeichert werden und zum Abgleich zur Verfügung stehen.
Dabei geht es im Wesentlichen um die Verifikation ausländischer Personalausweise in Deutschland, nicht um die Verifikation des deutschen Personalausweises.
Die Fingerabdrücke werden in Deutschland – wie bisher auch bei Reisepässen üblich – ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert. Der vom Reisepass und den EU-einheitlichen elektronischen Aufenthaltstiteln bekannte und bewährte Zugriffsschutz Extended Access Control (EAC) wird übernommen. Zugriffsrechte auf die Fingerabdruckdaten erhalten ausschließlich die für die Identitätsfeststellung berechtigten Behörden der EU-Mitgliedstaaten nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Beim Hersteller werden die Fingerabdrücke nur für den Zeitraum der Produktion verarbeitet und danach gelöscht. In der Behörde werden die Fingerabdrücke – wie bisher auch – nach Ausgabe des Dokumentes gelöscht.
Quelle: bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise/eu-verordnung-erhoehung-der-sicherheit/4-fingerabdruck.html
Seltsamerweise habe ich keine bundesweite Statistik über den Diebstahl von Ausweisen gefunden.
In einer Statistik der Polizei Hessen von 2007 steht folgende Passage:
Unverändert ist die Präferenz für Diebesgut, das ohne Zwischenstationen unmittelbar verwertbar ist. Dies trifft in erster Linie für Bargeld, Geld- und Kreditkarten zu; Ausweispapiere und Tragebehältnisse werden meist sofort nach dem Diebstahl weggeworfen.
Quelle: ppffm.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Regionales/Statistik/binarywriterservlet?imgUid=d1502cf0-8f62-c11c-5ec3-f12109241c24&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111
Wenn das 2007 schon der Fall war, dürfte sich das inzwischen kaum geändert haben.
Das Landeskriminalamt Hamburg meldete 2022 insgesamt 156 Fälle von Missbrauch von Ausweispapieren. Wohlbemerkt: Missbrauch, kein Diebstahl. Das dürfte zum Großteil den Identitätsdiebstahl im Internet betreffen – da gibt es keine physischen Fingerabdrücke.
Wie immer geht es nicht um Sicherheit. Es geht um Kontrolle!
#JustMy2Cent