„Ein Staat, der zu Mitteln des Terrors greift, wird selbst zum Terrorstaat“

09.11.2023 Deutschland steht tief im Abseits
 
Gaza liegt in Schutt und Asche. 10.000 Tote bisher (3.500 Kinder). 40% der Gebäude zerstört. Ende nicht absehbar. Die Hälfte der Bevölkerung Gazas irrt im Süden des Landstrichs umher, verzweifelt, heimatlos, hoffnungslos – in ständiger Angst vor einem todbringenden Militärschlag.
 
Eine Flucht aus dem Freiluftgefängnis ist unmöglich, weil Israel die Grenzen überwacht. Das Schlupfloch nach Ägypten ist geschlossen. Im Innern herrscht Mangel an allem, an Trinkwasser, Nahrung, Medikamenten, Kliniken, Öl und Benzin. Gaza wandelt sich vom Gefängnis zum Kinderfriedhof. Es ist die Hölle auf Erden.
 
Alle Appelle, die Zivilbevölkerung zu schonen, verhallen im Nichts. Israel führt nicht mehr nur einen Krieg gegen die Hamas, es ist inzwischen ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung Gazas.
 
Verletzung des Völkerrechts
 
Der Versuch, die Geschehnisse einzuordnen, ist schwierig. Einigkeit besteht nur darin, dass die brutalen Terrorattacken der Hamas vom 07.10.2023 durch nichts zu rechtfertigen sind und dass sie gesühnt werden müssen. Deshalb darf Israel die Mörder verfolgen. Außerdem hat Israel das Recht zur Selbstverteidigung (Art. 51 Abs. 2 UN-Charta). Es darf auch alles in seiner Macht Stehende tun, um die von der Hamas festgehaltenen Geiseln zu befreien.
 
Aber ein Massaker rechtfertigt nicht das nächste. Ein Staat, der sich gegen Terroristen wehrt, darf nicht selbst zu Mitteln des Terrors greifen, andernfalls wird er selbst zum Terrorstaat. Das Völkerrecht kennt kein Recht auf Rache.
 
Wie brutal und niederträchtig die Angriffe der Hamas auf Zivilisten auch gewesen sein mögen, sie sind keine Legitimation für Bombardements und Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung. Außerdem verbietet das Völkerrecht das Aushungern von Menschen.
 
Zwischenfazit: Die Blockade von Gaza durch Israel ist völkerrechtswidrig. Schon 2017 kam die UN in einem Untersuchungsbericht zu folgendem Ergebnis: „Viele dieser Maßnahmen verstoßen gegen das Völkerrecht, da sie die gesamte Bevölkerung von Gaza ohne Rücksicht auf die individuelle Verantwortung treffen und somit einer kollektiven Bestrafung gleichkommen.“
 
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