„Ein nachträglich redigiertes Protokoll“

12.08.2024 RKI-Leaks: Strafanzeige wegen Verfälschungen des Protokolls vom 25.3.2020
 
Die RKI-Leaks haben gravierende Differenzen zwischen Behauptungen der Politiker und den schon früher bekannten Fakten klar zutage kommen lassen. In den freigeklagten Protokollen waren aber gravierende Änderungen vorgenommen worden, die gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB u.A. strafbar sein könnten. Rechtsanwalt Friedemann Däblitz hat daher gegen die Person, die die Änderungen vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet.
 
Insbesondere das Protokoll vom 25.3.2020 beweist, dass von Pandemie keine Rede sein konnte und schon gar nicht von medizinischer Notlage bei der historischen niedrigsten Bettenauslastung von nur 50%. Über die Erkenntnisse aus diesem Protokoll habe ich hier berichtet.
 
Allerdings war dieses „Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 25.03.2020 an 639 Stellen inhaltlich verändert“, weshalb Däblitz gegen die stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des RKI Frau Bettina Hank, die diese Veränderung vorgenommen hat, Strafanzeige erstattet hat.

 

Kurz nach der Pressekonferenz am 23.7.2024 über die RKI-Leaks durch Aya Velázquez, Prof. Stefan Homburg und Bastian Barucker wurde klar, dass es unterschiedliche Versionen von Protokollen des gleichen Tages gab. Das wurde leider von einigen Missgünstigen zu persönlichen Angriffen nach Art der „Volkspverpeter“ oder sogar noch tiefer auf die Präsentatoren missbraucht.
 
Weiterlesen => tkp.at/2024/08/12/rki-leaks-strafanzeige-wegen-verfaelschungen-des-protokolls-vom-25-3-2020

 

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