Die „aufrechten Demokraten“ erhalten eine Klatsche nach der anderen

11.08.2023 Thüringer AfD gesichert extremistisch? Ein Gericht bezweifelt die Einschätzung des Verfassungsschutzes
 
Das Verwaltungsgericht Gera stellt fest: Von dem Landeschef Björn Höcke kann man nicht auf den gesamten Thüringer Landesverband schließen. Es ordnete deshalb an, einem Mann die Waffenbesitzkarte zurückzugeben. Diese war ihm wegen seiner Mitgliedschaft in der AfD entzogen worden.
 
Was der Thüringer Verfassungsschutz bislang an programmatischen Aussagen und Äußerungen einzelner AfD-Mitglieder vorgelegt habe, genüge nicht, um eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbands der AfD in Thüringen zu belegen, so das Gericht in seiner Begründung.
 
Wörtlich heißt es in dem Beschluss, der der NZZ vorliegt: „Weder aus dem Vermerk des Amtes für Verfassungsschutz vom 23.05.2022 noch aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 folgt jedoch mit der erforderlichen Sicherheit die Verfassungsfeindlichkeit des gesamten Landesverbandes der AfD in Thüringen.“ Weder einzeln noch zusammen lieferten die beiden Einschätzungen des Verfassungsschutzes den erforderlichen Grad an Erkenntnisgewissheit, so das Gericht weiter.
 
Angesichts der Größe und Komplexität eines Landesverbands könne der Schluss vom Vorsitzenden auf die Partei selbst nicht schematisch erfolgen. Es fehle in den Darlegungen des Verfassungsschutzes an einer ausführlichen Analyse von Programmatik und Personen des Landesverbands, aus der eine systematische Verletzung und Missachtung der Verfassungsgrundsätze folge.
 
Es werde auch nicht dargelegt, welchen Einfluss ein Landesvorsitzender tatsächlich habe und ob es neben seiner noch andere relevante Strömungen in der Partei gebe. Gegen die Annahme, dass Höcke mit seinen Positionen den gesamten Landesverband repräsentiere, spreche auch die dem neu gewählten AfD-Landrat von Sonneberg von einer Landesbehörde attestierte Verfassungstreue.
 
Zudem wirken einzelne Interpretationen von Forderungen des Landesverbands der AfD durch den Verfassungsschutz auf die Richter konstruiert. So lasse sich aus der Forderung, die Finanzierung der Rechtsberatung endgültig abgelehnter Asylantragsteller mit Thüringer Steuergeldern zu beenden, nicht überzeugend der Schluss ziehen, der Landesverband wolle die staatliche Pflicht zur Gewährung wirksamen Rechtsschutzes durch die Gerichte aushöhlen.

 
Quelle: nzz.ch/international/afd-in-thueringen-gericht-hinterfragt-einschaetzung-des-verfassungsschutzes-ld.1751263
– gefunden über Ansage.org
 

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