10.06.2025 Strafanzeige von Sahra Wagenknecht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Robert Habeck
Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden soll Robert Habeck im vergangenen Sommer eine Aussage getätigt haben, die er bereits zurückgenommen hat. Er warf der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht vor, sich von der russischen Regierung kaufen zu lassen.
Nachdem Wagenknecht dagegen vor Gericht gezogen ist, unterschrieb der damalige Bundeswirtschaftsminister eine Unterlassungserklärung. Eine Sprecherin seiner Partei, der Grünen, erklärte damals, Habeck habe „etwas zu sehr zugespitzt“.
Doch damit war die Sache noch nicht erledigt. Wagenknecht ging nicht nicht nur zivilrechtlich gegen Habecks Behauptung vor, sondern stellte auch Strafanzeige.
Dies führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren gegen den Grünen-Politiker eingeleitet hat – und zwar wegen des Verdachts „einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß § 188 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB“.
Immerhin ist jetzt bekannt, worauf der Antrag auf Aufhebung der Immunität fußt.
Die Pointe: Paragraf 188 ist jene umstrittene Vorschrift des Strafgesetzbuches, von der Habeck selbst während seiner Amtszeit als Wirtschaftsminister regen Gebrauch gemacht hat und Bürger reihenweise mit Strafanzeigen überzog.
So stützte sich etwa die Hausdurchsuchung bei einem Familienvater, der im Internet ein Habeck-Bild mit dem Schriftzug „Schwachkopf Professional“ verbreitete hatte, auf diesen Paragrafen, der Beleidigung von „Personen des politischen Lebens“ unter Strafe stellt.
Nun wird er zum Bumerang.
Ob das zum Bumerang wird oder im Sande verläuft, muss sich erst noch zeigen.
Diese Politiker-„Elite“ führt sich immer mehr auf, als sei sie gewählt, um zu herrschen.
#JustMy2Cent
Quelle: cicero.de/innenpolitik/schwachkopf-paragraf-nach-strafanzeige-von-sahra-wagenknecht-staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-robert-habeck-