20.08.2026 Als dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden zu lästig wurden
Es ist explizit und verbindlich geregelt, dass jeder eine Verfassungsbeschwerde erheben kann, und dafür auch keine Anwaltspflicht herrscht und im Prinzip keine Kosten entstehen, damit niemand von der Verfassungsbeschwerde abgehalten wird.
Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe, es ist auch schon 30 oder mehr Jahre her, dass ich das gelesen habe, aber irgendwo wurde dazu ausgeführt, dass das bewusst so gehalten ist, dass auch der ärmste Teufel und einfachste, ungebildetste, unbemittelte Mensch, der irgendwo in einer Gefängniszelle darbt, allein mit einem Bleistift und einem Stück Papier wirksam Verfassungsbeschwerde erheben können muss, ohne Zugang zu einer Bibliothek oder Juristen zu haben.
Ich habe damals auch gelesen, ich weiß aber auch nicht mehr wo, auch nicht, ob es an derselben Stelle war, dass ein Verfassungsrichter damals erläutert hat, dass eine gute Verfassungsbeschwerde mit Erfolgsaussicht den Sachverhalt und das Problem erklären soll, als würde man es einem Laien erklären. Einfache Sprache, einfache Begründung, verständlich, nachvollziehbar. Das Juristische sei nicht wichtig, dafür sei das Bundesverfassungsgericht selbst da.
Ich kann mich aber auch erinnern, und das habe ich dann woanders gelesen, dass ein anderer Verfassungsrichter mal (mit sehr kritischem Unterton) klarstellte, dass die Verfassungsbeschwerde formlos, kostenlos und aussichtslos sei.
Über die Jahre wurde die Verfassungsbeschwerde immer schwieriger.
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