02.08.2025 EU-Sanktionierung deutscher Journalisten: „Falsche Angaben macht die Bundesregierung sowieso niemals“
Am 26.08.2025 informierte der von der EU sanktionierte Blogger und „Kriegskorrespondent“ (so die Betitelung in der EU-Sanktionsliste) Thomas Röper seine Leser darüber, dass die Bank das Spendenkonto, aus dem die rechtliche Auseinandersetzung mit der EU finanziert werden sollte, gesperrt und die dort eingegangenen Gelder eingefroren hat.
Weiter führte er dazu aus:
„Die Anwälte argumentieren, dass die Möglichkeit, sich juristisch vertreten zu lassen, ein Grundrecht laut Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes ist, das einem deutschen Staatsbürger nicht entzogen werden kann.
Da ich unter Sanktionen der EU stehe und daher weder Anwälte noch Prozesskosten bezahlen kann, wurde das Spendenkonto eingerichtet, damit ich mein im Grundgesetz verbrieftes Recht auf Rechtsschutz wahrnehmen kann.
So funktionieren Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland und der EU. Man will die Menschen daran hindern, sich gegen die Verletzung ihrer angeblich garantierten Grundrechte juristisch zur Wehr zu setzen und dazu werden weitere Grundrechte außer Kraft gesetzt.“
Das Treuhandkonto ist bis zum heutigen Tage gesperrt. Vor diesem Hintergrund mutet die „Antwort“ des federführend auf deutscher Seite für die Sanktionen verantwortlichen Auswärtigen Amtes mehr als zynisch an:
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