Bürger schikanieren – das können sie perfekt

03.04.2025 Bußgeld für Barzahler in Thüringen
 
Wer im Thüringer Verkehr bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wird, zahlt das Doppelte, wenn er nicht digital bezahlen kann oder will. Dabei hält sich die Polizei offenbar nicht immer an Recht und Gesetz.
 
Viele Landesregierungen haben, wie berichtet, barzahlerfeindliche Verordnungen erlassen, die den Behörden auftragen, das gesetzliche Zahlungsmittel nach Möglichkeit nicht anzunehmen.
 
Dazu gehören auch die Thüringer Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung zu den §§ 70 – 72 und 75 – 80 der Thüringer Haushaltsordnung. Nach deren Ziffer 2.1.1 sind Zahlungen grundsätzlich unbar zu leisten.
 
Für einen Leser, der wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Verkehr ein Verwarnungsgeld von 50 Euro bezahlen sollte, dies aber nicht elektronisch per Karte tun wollte, hatte das die Folge, dass er am Ende 100 Euro Bußgeld und Gebühren zahlen musste.
 
Über eine Informationsfreiheitsanfrage beim Thüringer Innenministerium nach der Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen, erfuhr er, dass gemäß Ziffer 2.1.2 der besagten Verordnung „in begründeten Ausnahmefällen die Zahlung in bar angenommen und geleistet werden“ kann und:
 
Weiterlesen => norberthaering.de/bargeld-widerstand/thueringen-bussgeld

 

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