„Ausweitung der Kompetenzen des Berliner Landesverfassungsschutzes“

14.05.2025 Kontoeinsicht: Berlin will Kompetenzen des Verfassungsschutzes ausweiten
 
Das „Berliner Abgeordnetenhaus“ hat am 12.06.2025 in erster Lesung einen Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierung besprochen, der eine Ausweitung der Kompetenzen des Landesverfassungsschutzes vorsieht.
 
Die Novellierung, die der Senat als Drucksache bereits am 26.05.2025 vorlegte, soll das Berliner Verfassungsschutzgesetz von 39 auf 66 Paragrafen erweitern.
 
Anlass, so heißt es in der Drucksache, sind jüngere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, aus denen sich das Erfordernis einer ausführlicheren gesetzlichen Normierung ergibt. Das bestehende Gesetz in seiner Fassung von 2001 sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in der Drucksache.
 
Das gelte insbesondere für „eingriffsintensivere Maßnahmen“, wie etwa „längerfristige Observationen, den Einsatz verdeckt ermittelnder Personen oder die Wohnraumüberwachung“. Dargestellt wird der Gesetzentwurf durch den Senat also als eine Konkretisierung zum Schutz der Betroffenen.
 
Die zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hatten in verschiedenen Bundes- und Landesverfassungsschutzgesetzen nicht hinreichend konkretisierte und zu niedrigschwellige Normen kassiert.
 
2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht eine ganze Reihe von Ermächtigungen des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für nichtig.
 
So wertete es Regelungen zur Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung, Handy-Ortung sowie den Einsatz von verdeckten Ermittlern und V-Leuten als Verletzung des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung, der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, des Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
 
Die Richter bemängelten das Fehlen einer unabhängigen Vorabkontrolle.
 
Weiterlesen => apollo-news.net/kontoeinsicht-berlin-will-kompetenzen-des-verfassungsschutzes-ausweiten

 

Im Artikel wird u.a. folgende Aussage: getroffen:
 
„Weshalb die Gesetzesänderung nun an vielen Stellen das Herunterstufen von Eingriffsschwellen und Transparenz sowie das Ausweiten der Kompetenzen des Landesverfassungsschutzes vorsieht, ist, gelinde gesagt, unverständlich.“
 
Unverständlich finde ich dieses Vorgehen ganz und gar nicht, wenn man bedenkt, mit welchem Furor die „Zivilgesellschaft“ den „Kampf gegen rechts“ und gegen die AfD vorantreibt.
 
Für mich ist dieses Anziehen der Daumenschrauben ein logischer Schritt in die „richtige Richtung“.
 
#JustMy2Cent

 

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