02.07.2026 „Berechtigtes Interesse“: Regierung könnte journalistische Recherchen massiv einschränken
Schwarz-Rot hatte im Koalitionsvertrag angekündigt, das „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG), das eines der wichtigsten Rechercheinstrumente für Journalisten darstellt, zu reformieren.
Im neuesten Reformpaket der Koalition, das am 01.07.2026 verkündet wurde, wird unter dem Punkt „Bürokratieabbau“ eine deutliche Einschränkung des Gesetzes angekündigt.
Im Reformpaket heißt es: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Außerdem wird geprüft, ob „der Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt wird.
Darüber hinaus sollen Auskünfte zu bestimmten Themen, etwa kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung(!), eingeschränkt werden.
Die bereits gängigen „IFG“-Gebühren werden zudem ansteigen, da diese künftig „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ gestaltet werden sollen.
Bislang kann jeder Bürger Dokumente bei Behörden anfordern, ohne ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen zu müssen. Auch muss man nicht nachweisen, dass die Auskunft durch andere Regelungen erreicht werden kann.
Durch die Reform wird sich wohl beides ändern – Behörden werden dann gegenüber Journalisten und Bürgern deutlich weniger Auskünfte erteilen müssen.
Quelle: apollo-news.net/berechtigtes-interesse-regierung-will-journalistische-recherchen-massiv-einschrnken