06.02.2026 Transparenz-Widerstand in der Coronapandemie: Robert-Koch-Institut zahlte Hunderttausende für Anwälte
Das „Robert-Koch-Institut“ in Berlin hat im Zusammenhang mit Transparenzansprüchen von Bürgern und Journalisten in der Corona-Pandemie insgesamt rund 749.000 € für anwaltliche Beratung ausgegeben.
Mithilfe der Kanzleien sollte beschränkt oder verhindert werden, dass die Infektionsschutzbehörde umfassend über interne Vorgänge aus der Zeit der Pandemiebewältigung informieren muss.
Vor Gericht ging es dabei unter anderem um die Freigabe der Protokolle des „RKI“-Krisenstabs, die später als „RKI-Files“ Schlagzeilen machten.
Kritiker der Corona-Maßnahmen haben der Regierung vorgeworfen, auf die wissenschaftliche Arbeit des Instituts Einfluss zu nehmen, etwa durch willkürliche Heraufstufung der Corona-Gefährdungslage.
Das „RKI“, das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt ist, hat die Protokolle schließlich selbst veröffentlicht, zunächst in weiten Teilen geschwärzt.
Das „RKI“ hatte sich unter Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse beteiligter Kanzleien lange geweigert, seine Anwaltskosten offenzulegen, fügt sich nun aber einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen September, das Behörden dazu verpflichtet.
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