10.06.2025 Trotz Gerichtsurteil: Berliner Senat verweigert weiter die Herausgabe von Vornamen deutscher Messertäter
In Berlin kam es im vergangenen Jahr zu 3.412 Messerattacken – das entspricht durchschnittlich zehn Angriffen pro Tag. Dennoch will die Senatsinnenverwaltung weiterhin keine Liste mit den Vornamen mutmaßlicher Täter mit deutscher Staatsangehörigkeit veröffentlichen.
Eine Sprecherin der Behörde erklärte, die Liste werde auch nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht an den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar herausgegeben.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied Mitte Mai, dass die Weigerung des Senats gegen das parlamentarische Fragerecht verstoßen habe. Die damals vorgelegte Begründung – Schutz der Persönlichkeitsrechte und Vermeidung von Falschverdächtigungen – reiche nicht aus.
Die Richter bezeichneten sie als „zu pauschal“ und forderten eine erneute inhaltliche Prüfung. Eine Herausgabepflicht wurde jedoch nicht ausgesprochen.
Trotz dieses Urteils bleibt der Senat offenbar bei seiner Linie. Man wolle die Vorgaben des Gerichts zwar einarbeiten, halte jedoch an der Entscheidung fest, die Auskunft nicht zu erteilen.
Die Sprecherin der Senatsinnenverwaltung teilte mit, man sei zuversichtlich, „bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen“.
Der AfD-Abgeordnete kündigte seinerseits an, bei einer weiteren Ablehnung erneut den Verfassungsgerichtshof anzurufen.
Quelle: apollo-news.net/trotz-gerichtsurteil-berliner-senat-verweigert-weiter-die-herausgabe-von-vornamen-deutscher-messertaeter