01.01.1975 Vorbereitung eines Angriffskrieges [auch Friedensverrat genannt]
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Dieser Paragraf wurde 2017 stillschweigend gelöscht und durch § 80a ersetzt.
01.01.20217 Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Quelle: lexetius.com
-gefunden bei TKP.at
2014 kam es zum Putsch auf dem Maidan in der Ukraine. 2017 wird in Deutschland der „Friedensverrat“-Paragraf geändert. 2025 beschwören Politiker wieder martialisch einen „Krieg mit Russland“.
Kann Zufall sein. Allerdings glaube ich nicht an Zufälle – schon gar nicht in der Politik.
#JustMy2Cent