06.02.2025 Diese Lebensmittel könnten bald Insekten enthalten
Epoch Times hat beim Ministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nachgefragt, wie der Endverbraucher sicherstellen kann, dass er beim Bäcker keine Insekten kauft, wenn er das nicht will.
Unter Berufung auf die Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel erklärte das Ministerium:
„Je nach Form lautet die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, ‚gefrorene Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)‘, ‚getrocknete Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)‘ oder ‚pulverförmige Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)‘.“
Es sei erlaubt, solche Produkte herzustellen und zu verkaufen, es bestehe aber Kennzeichnungspflicht.
„Auch für nicht vorverpackte Lebensmittel, wie sie in Bäckereien beispielsweise angeboten werden, gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Unter anderem muss die Bezeichnung des Lebensmittels sowie das Zutatenverzeichnis gut sichtbar, deutlich und gut lesbar zum Beispiel in Form eines Schildes auf oder in der Nähe des Lebensmittels oder durch einen Aushang in der Verkaufsstätte bereitgestellt werden“, so das Verbraucherschutzministerium.
Wenn Insekten verarbeitet werden, muss das genau wie bei allen anderen Zutaten im Zutatenverzeichnis angegeben werden, betont auch der „Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V. Das Zutatenverzeichnis enthält alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis bei der Hausgrille lautet zum Beispiel „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis beim Getreideschimmelkäfer lautet entweder „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“. Neben dem lateinischen Namen wird also auch die jeweilige deutsche Bezeichnung angegeben, so der Verband.
Quelle: epochtimes.de/vital/ernaehrung/diese-lebensmittel-koennten-bald-insekten-enthalten-a5030382.html (Abo)
Die Liste der „zugelassenen neuartigen Lebensmittel“ ist 244 Seiten lang. Zweihundertvierundvierzig! Wobei das Wort „Lebensmittel“ der pure Hohn ist.
Darunter befinden sich zwar auch harmlosere „Zutaten“ wie „Biomasse aus Apfel-Zellkultur oder „Saatöl aus Buglossoides arvensis“ (Acker-Steinsame), aber auch „Chromhaltige Biomasse der Hefe Yarrowia lipolytica“, die für Säuglinge ungeeignet ist und für die bei Kleinkindern eine Höchstgrenze angegeben wird. Die Käfer- und Grillen-Fraktion taucht immer wieder dazwischen auf.
Besondere Kennzeichnungen sind nicht erforderlich.
Erkenne ich auf der Verpackung, ob etwas neuartig ist?
Nein. Neuartige Lebensmittel müssen keine spezielle Aufschrift oder Zeichen tragen, an denen die Neuartigkeit erkennbar ist.
Bei der Zulassung entscheidet die EU-Kommission, ob bestimmte Hinweise zu Verwendung, Verzehrempfehlungen oder Informationen für Allergiker notwendig sind. Zum Beispiel muss bei vorverpackten Chiasamen (Salvia hispanica) angegeben werden, dass Sie davon täglich nicht mehr als 15 Gramm aufnehmen dürfen. Und Produkte mit Wanderheuschrecken müssen auf mögliche Kreuzreaktionen bei Allergien gegen Krusten- oder Weichtiere sowie Hausstaubmiben hinweisen.
Quelle: verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/novel-food-antworten-auf-haeufige-fragen-zu-den-neuartigen-lebensmitteln-52016
„Novel Food“ gehört auch zu den Wieselwörtern, die nichts aussagen. Und genau das ist die Absicht. Die Mehrheit der Verbraucher überprüft die Zutatenliste von Esswaren nicht, warum also sollte sie es jetzt tun?
Nach der Klimaindustrie, der Pharmaindustrie und der Rüstungsindustrie wird jetzt die Lebensmittelindustrie vom Brüsseler Imperium unterstützt. Lang lebe die Korruption!
#JustMy2Cent