03.01.2025 Deutschland: Beseitigung der Gewaltenteilung?
Am 19.12.2024 hat der deutsche Bundestag und am 20.12.2024 der Bundesrat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts ausweitet. Das Gesetz wurde am 27.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28.12.2024 in Kraft getreten.
Darin wurde u.a. Art. 94 Abs. 4 GG eingefügt:
„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“
Nun regelt aber Art. 79 Abs. 3 GG:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG.
Wurde Art. 79 Abs. 3 GG verletzt?
Hat jemand vorher geprüft, ob die unantastbaren Verfassungsgrundsätze angetastet wurden? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Volkssouveränität verletzt wird, wenn ein Teil der Staatsgewalt nicht vom Volk, sondern vom BVerfG ausgeht, und sich die Volksvertretung nach ihm zu richten hat? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt wird, wenn ein Gericht in die Gesetzgebung eingreift, und das Volk über die Volksvertretung nicht mehr das letzte Wort hat?
Nach Art. 20 Abs. 3 GG soll das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte sollten die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen.
Weiterlesen => tkp.at/2025/01/03/deutschland-beseitigung-der-gewaltenteilung
Es ist bezeichnend für unseren „Rechtsstaat“, dass diese Fragen bzw. die Kritik zwar von einem Deutschen verfasst ist, aber auf einer ausländischen Plattform gepostet wurde. Denn die deutschen Medien jubeln:
19.12.2024 Tagesschau: Bundesverfassungsgericht wird besser geschützt
19.2.2024 Deutsche Welle: Mehr Schutz für das höchste deutsche Gericht
19.12.2024 Deutschlandfunk: Bundestag schützt Verfassungs-Gericht
19.12.2024 ZDF: Schutzschirm für das Verfassungsgericht
Der Tagesschau sind sogar diese Änderung noch nicht weit genug gegangen:
19.12.2024 Tagesschau: Beim Schutz des Verfassungsgerichts wäre mehr möglich gewesen
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Das Bundesverfassungsgericht muss vor Bürgern geschützt werden.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates von 1949 dürften in ihren Gräbern proppelern.
#JustMy2Cent