22.10.2024 Bundesinnenministerium unterliegt erneut „NiUS“ vor Gericht
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entschied bereits am 18.10.2024 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass das BMI die Frage beantworten müsse, welche Journalisten das Ministerium im Jahr 2022 per Anwalt zu einer sogenannten Unterlassung aufgefordert hatte. Zudem sei das BMI verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, welche Äußerungen eines Journalisten genau den Unmut des Ministeriums erregt hatten.
Auch ein Onlinemedium wie „NiUS“ besitze wie jedes andere Presse- oder Rundfunkmedium einen „verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch“, entschied das OVG. Der Beschluss mit dem Aktenzeichen OVG 6 S 37/24 sei unanfechtbar, teilte das Gericht einer Pressemitteilung mit, ohne die Klägerrolle von „NiUS“ ausdrücklich zu erwähnen.
Nach Informationen der „Welt“ hatte das BMI derartige Auskünfte gegenüber „NiUS“ bislang verweigert und lediglich zugegeben, in einem Fall „außergerichtlich gegen Journalisten“ vorgegangen zu sein. Den Namen des oder der Betroffenen habe das BMI nicht verraten. Doch das hatte dem OVG-Senat offensichtlich nicht genügt. Zur Begründung für den Auskunftsanspruch hatten die Richter unter anderem das „gesteigerte öffentliche Interesse“ ins Feld geführt.
Immerhin, so das OVG, habe aktuell die Frage im Raum gestanden, ob die Bundesregierung „mit Hilfe externer Anwaltskanzleien“ tatsächlich gezielt „gegen regierungskritische Presseberichterstattung“ agiere. Aus Sicht des Gerichts habe der Antragsteller dieses „neue Phänomen“ jedenfalls „hinreichend dargelegt“.
Der Hintergrund für den Rechtsstreit liegt laut „Welt“ in der Tatsache, dass Presseanfragen von „NiUS“ immer wieder ignoriert worden seien. Umgekehrt hätten verschiedene Regierungsstellen ihrerseits das Nachrichtenportal immer wieder aufgefordert, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. Derartige Unterlassungsaufforderungen seien beispielsweise aus dem BMI, aus dem Bundesentwicklungsministerium von Svenja Schulze oder von der Antidiskriminierungsstelle (ADS) von Ferda Ataman an „NiUS“ herangetragen worden.
Laut „Welt“ kommentierte der Hamburger Medienanwalt Joachim Steinhöfel seinen jüngsten Erfolg gegen das BMI mit einem lachenden und einem weinenden Auge:
„Darüber kann man sich als Anwalt freuen oder als Bürger fassungslos sein angesichts der Kaltschnäuzigkeit, mit der diese Regierung die Rechte der freien Presse rechtswidrig ignoriert.“
Quelle: epochtimes.de/politik/bundesinnenministerium-unterliegt-erneut-nius-vor-gericht-a4909811.html